HRA 21703
"Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Auf dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-KärlichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mülheim-Kärlich
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 19.02.2019
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
M. A. Handels- und Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Nickenich
Manfred Andernach
Nickenich
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt GmbH & Co. KG Mülheim-Kärlich
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 7 IN 118/18 · "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 118/18
- Wirksam am
- 28.10.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21703
1. ??? € Nettovergütung nach InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse im Rahmen der Massekostenverteilung zu entnehmen, da diese zu einer vollständigen Entnahme voraussichtlich nicht ausreicht.
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren wurde am 11.02.2019 eröffnet. Der Insolvenzverwalterin steht daher eine Vergütung zu. Die Vergütung beruht auf einer Masse bei Beendigung des Verfahrens in Höhe von 13.898,74 €.
Diese berechnet sich wie folgt:
14.733,-- € Gesamtsumme der Einnahmen
- 140,06 € nachlaufende Betriebsfortführungskosten
- 694,20 € Absonderung
---------------
= 13.898,74 € Berechnungsgrundlage.
Daraus ergibt sich gem. §§ 1, 2 InsVV die oben berechnete (Regel-)Vergütung, die zur Überzeugung des Gerichts angemessen ist.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr des Insolvenzverfahrens und jeweils 10 % der Vergütung für jedes weitere - auch begonnene - Jahr der Verfahrensdauer), höchstens jedoch 30 % der Nettovergütung.
Weiter wurden 2,80 € pro übertragener Zustellung nach § 8 InsO (hier 21 Stk.) gewährt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 21.10.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 118/18 · "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 118/18
- Wirksam am
- 28.10.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21703
KG, Buchenstraße 11, 56645 Nickenich, vor dem Amtsgericht Mayen - Insolvenzgericht - (Az. 7 IN 118/18), wurde das Schlussverzeichnis gemäß § 188 InsO auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Summe der zur Tabelle festgestellten Forderungen beläuft sich auf 198.730,57 €. Es ist keine
Masse zur Verteilung vorhanden. Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei der Insolvenzverwalterin zu melden. Gläubiger, deren
Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.
Insolvenzgericht Mayen, den 28.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 118/18 · "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 118/18
- Wirksam am
- 15.11.2023
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21703
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.12.2018 angeordnet; das Verfahren wurde am 11.02.2019 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte mithin etwa 2 Monate.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 14.345,20 gemäß Antrag ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine Grundvergütung in Höhe von € 5.738,08.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.
Es waren antragsgemäß folgende Zuschläge zu gewähren:
a)4,01 % für die Fortführung eines Kleinstunternehmens für noch 6 Wo.
b)10 % für die Beschäftigung mit Aus- und Absonderungsrechten, deren Wert in der Berechnungsgrundlage nicht enthalten ist.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen Monat).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 09.11.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 118/18 · "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 118/18
- Wirksam am
- 15.03.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21703
Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG, Auf dem Hahnenberg 23, 56218
Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21703), vertr. d.: Manfred Andernach,
Buchenstr. 11, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin
gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen
bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht.
Amtsgericht Mayen, 14.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 21703 HRA 21703: "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Auf dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzv…
Forderungsprüfung 7 IN 118/18 · "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 118/18
- Wirksam am
- 13.02.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21703
Über das Vermögen "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG, Auf
dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21703), vertreten
durch: Manfred Andernach, Buchenstr. 11, 56645 Nickenich (Geschäftsführer),
wird am 11.02.2019 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068
Koblenz, Tel.: 0261 / 133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail:
team@kreplin-partner.de, Internet: www.kreplin-partner.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 22.04.2019 bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen,
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 10.05.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gehen keine Anträge und Erklärungen bei Gericht ein, so gilt die Einstellung
des Geschäftsbetriebes durch die vorläufige Verwalterin zum 31.01.2019 als
genehmigt
(§ 160 I 3 InsO).
Amtsgericht Mayen, 12.02.2019 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 118/18 · "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 118/18
- Wirksam am
- 10.12.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21703
Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG, Auf dem Hahnenberg 23, 56218
Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21703), vertr. d.: Manfred Andernach, c/o Fa.
"Stahl & Mehr" UG, Auf dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-Kärlich,
(Geschäftsführer), ist am 10.12.2018 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser,
Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 / 133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90,
E-Mail: team@kreplin-partner.de, Internet: www.kreplin-partner.de bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 10.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 21703 HRA 21703: "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Auf dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-Kärlich. geändert, nun: Neue Firma: "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt U…
HRA 21703 HRA 21703: "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Auf dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-Kärlich. (Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Metallerzeugnissen, Kunst…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.