HRB 95045

Stageservice Frankfurt am Main GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
Regelinsolvenzverfahren Stageservice Frankfurt am Main GmbH Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 516/20 S-11-1
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 781.274,64 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 158.645,76 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
810 IN 516/20 S-11-1 In dem Insolvenzverfahren Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045),
vertreten durch:
Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
Amtsgericht Frankfurt am Main
27.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 516/20 S-11-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045),
vertreten durch:
Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 252.389,82 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich Arbeitnehmer und Geschäftsführerhaftung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 35 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

xxx

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
Amtsgericht Frankfurt am Main
27.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 516/20 S-11-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045),
vertreten durch:
Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 234.268,56 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 50 % auf insgesamt 75 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

xxx

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
23.09.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
810 IN 516/20 S-11-1 - In dem Insolvenzverfahren Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045),
vertreten durch:
Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.12.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.12.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
02.07.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
810 IN 516/20 S-11-1 - In dem Insolvenzverfahren Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045),
vertreten durch:
Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.08.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.08.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
12.08.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
810 IN 516/20 S-11-1 In dem Insolvenzverfahren Stageservice Frankfurt am Main
GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
95045), vertr. d.: Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Frankfurt am Main , 11.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 95045 HRB 95045: Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 95045: Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
30.07.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
810 IN 516/20 S-11-1 : Am 27.07.2020 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am
Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045),

vertreten durch:

Marc Lemgen, Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger,
Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069-6897476-0, Fax: 069-6897476-20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin
vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.10.2020

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 26.10.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 516/20 S-11-1 · Stageservice Frankfurt am Main GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 516/20 S-11-1
Wirksam am
05.06.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95045
810 IN 516/20 St: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am
Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95045), vertr. d.: Marc Lemgen,
Gerbermühlstraße 45, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am
04.06.2020 um 17:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer
Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-0, Fax: 069-6897476-20,
E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 95045 HRB 95045: Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main.
HRB 95045: Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 95045 HRB 95045:Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Straße 88-90, 60386 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main.
HRB 95045:Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Straße 88-90, 60386 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 95045 HRB 95045:Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Straße 88-90, 60386 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Arnold, Peter, Dieburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 95045:Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Straße 88-90, 60386 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Arnold, Peter, Dieburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 95045 Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wächtersbacher Straße 88-90, 60386 Frankfurt am Main.
Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wächtersbacher Straße 88-90, 60386 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 95045 Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Lemgen, Marc, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Lemgen, Marc, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lorfing, Harald, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 95045 Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2012. Geschäftsanschrift: Länderweg 19, 60…
Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main, Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2012. Geschäftsanschrift: Länderweg 19, 60599 Frankfurt am Main. Gegenstand: Dienst- und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Konzert- und sonstigen Veranstaltungen, insbesondere die Durchführung von Bühnenaufbauten, die Erstellung technischer Einrichtungen und dgl. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Arnold, Peter, Dieburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.