HRB 1527

Städtereinigung Annaberg GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Annaberg-Buchholz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Annaberg-Buchholz
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 305 IN 384/20 · Städtereinigung Annaberg GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
305 IN 384/20
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1527
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 384/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Städtereinigung Annaberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Thom Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1527
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Thom

ergeht am 30.10.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.12.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1527 HRB 1527: Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz, Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz. Böttcher, Ines, Crottendorf, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 29.05.2020, A…
HRB 1527: Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz, Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz. Böttcher, Ines, Crottendorf, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 29.05.2020, AZ: 315 IN 384/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 305 IN 384/20 · Städtereinigung Annaberg GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
305 IN 384/20
Wirksam am
29.05.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1527
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 315 IN 384/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Städtereinigung Annaberg GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Thom Ernst-Roch-Straße 8, 09456
Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1527
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Thom

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Abfallentsorgung) wird
am 29.05.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.07.2020
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 06.08.2020

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

315 IN 384/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 305 IN 384/20 · Städtereinigung Annaberg GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
305 IN 384/20
Wirksam am
10.03.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1527
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 315 IN 384/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Städtereinigung
Annaberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Thom
Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1527
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Thom

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 10.03.2020 um
09:29 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen, insbesondere Sonderkonten für die
spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Rechte Dritter bleiben davon
unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Es ist ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die Schuldnerin
überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht,
welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens
ausreicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Zusammen mit dem Gutachten sollen dem Gericht vorgelegt werden:

|ein Stammdatenblatt mit den persönlichen Daten der Schuldnerin (gegebenenfalls
sämtliche frühere Firmennamen, ladungsfähige Anschrift), Angaben zu
Bankverbindungen, Versicherungsverträgen, Immobilienvermögen, Angaben zu
Vermögen aus deren [vormaliger] selbstständigen Tätigkeit, Geschäftszweig,
(Firmenbezeichnung[en], Firmenanschrift[en], Datum der Einstellung des
Geschäftsbetriebs, Arbeitnehmer, Lohn-/Gehaltsrückstände), Angaben zu den am
Verfahren beteiligten institutionellen Gläubiger (Finanzamt/Finanzämter;
Krankenkasse/n, Berufsgenossenschaft) sowie Angaben der Anzahl der am Verfahren
beteiligten Gläubiger, der Gesamtverbindlichkeiten ohne und mit
Absonderungsrechten, des Wertes des Vermögens, der freien und der freien
liquiden Masse.

|ein Verzeichnis der von der Schuldnerin angegebenen und der ergänzend
ermittelten am Verfahren beteiligten Gläubiger und deren Forderungen
gegebenenfalls nebst der Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit, wenn
nicht die Schuldnerin bereits dem Gericht ein Gläubiger- und
Forderungsverzeichnis vorgelegt hat oder vorlegt.

Mit der Erstellung des Gutachtens wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz

beauftragt.

Dem Sachverständigen ist ungehindert Zutritt zu den Geschäftsräumen und
Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren und
Zutritt zu allen Vermögenswerten zu gestatten.

Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten,
einzuziehen.

10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

315 IN 384/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1527 HRB 1527: Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz, Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz. Einzelprokura: Böttcher, Ines, Crottendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 1527: Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz, Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz. Einzelprokura: Böttcher, Ines, Crottendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1527 HRB 1527: Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz, Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Thom, Detlef, Großenlüder, *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 1527: Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz, Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Thom, Detlef, Großenlüder, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 1527 Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz (Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weißflog, Reinhard, Dipl.-Ing. (FH), Annaberg-Buchholz. Bestellt: Geschäftsfüh…
Städtereinigung Annaberg GmbH, Annaberg-Buchholz (Ernst-Roch-Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weißflog, Reinhard, Dipl.-Ing. (FH), Annaberg-Buchholz. Bestellt: Geschäftsführer: Thom, Detlef, Großenlüder, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.