HRB 8176
STADT-REVUE Verlags-GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
per Adr. Raphael Hagemann, Kaiserswerther Straße 71, 40476 DüsseldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 28.01.2021
- Datenstand
- 2024-02-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Raphael Hagemann
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70k IN 316/25 · STADT-REVUE Verlags-GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 316/25
- Wirksam am
- 06.07.2026
- Registerbezug
- Köln, HRB 8176
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8176 eingetragenen STADT-REVUE Verlags-GmbH, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christina Beate Prediger, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln und Frau Sandra Renz, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
06.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
06.09.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 316/25
Amtsgericht Köln, 06.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 316/25 · STADT-REVUE Verlags-GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 316/25
- Wirksam am
- 08.04.2026
- Registerbezug
- Köln, HRB 8176
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8176 eingetragenen STADT-REVUE Verlags-GmbH, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christina Beate Prediger, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln und Frau Sandra Renz, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70k IN 316/25
Amtsgericht Köln, 27.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70k IN 316/25 · STADT-REVUE Verlags-GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 316/25
- Wirksam am
- 05.01.2026
- Registerbezug
- Köln, HRB 8176
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8176 eingetragenen STADT-REVUE Verlags-GmbH, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christina Beate Prediger, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln und Frau Sandra Renz, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln
wird der Beschluss vom 01.01.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er auf Seite 2 wie folgt lautet:
"Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
ist am
Mittwoch, 01.04.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243."
Auf Seite 3 wird folgender Absatz gestrichen: "Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 01.03.2026. "
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 316/25
Amtsgericht Köln, 01.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 316/25 · STADT-REVUE Verlags-GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 316/25
- Wirksam am
- 22.07.2025
- Registerbezug
- Köln, HRB 8176
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8176 eingetragenen STADT-REVUE Verlags-GmbH, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christina Beate Prediger, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln und Frau Sandra Renz, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln
Geschäftszweig: Herausgabe und Redaktion periodisch erscheinender Zeitschriften sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
wird heute, am 22.07.2025, um 10:46 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO):
Zur vorläufigen Sachwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln, Telefon: 0221 9758530 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufige Eigenverwaltung) gilt als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Die vorläufige Sachwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Sie ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Die vorläufige Sachwalterin wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Die vorläufige Sachwalterin wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Die vorläufige Sachwalterin wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, unabhängig von der Sachwalterin jedenfalls alle vier Wochen - bei Bedarf auch öfter - dem Insolvenzgericht Zwischenbericht zu erstatten.
Der erste Bericht ist nach drei Wochen vorzulegen, damit die Sachwalterin zu diesem in seinem Bericht Stellung nehmen kann (§ 281 Abs. 2 S. 2 InsO analog).
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 21.07.2025 fort.
Köln, 22.07.2025
Amtsgericht
70k IN 316/25
Amtsgericht Köln, 22.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8176 HRB 8176: STADT-REVUE Verlags-GmbH, Köln, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Monika, kaufmännische Angestellte, Hürth. Bestellt als Geschäftsführer: Ganslmeier, Christoph, …
HRB 8176 HRB 8176: STADT-REVUE Verlags-GmbH, Köln, Maastrichter Str. 49, 50672 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Micke, Gabriele, Kauffrau, Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Schönfeld, Britta, Köln, *XX.XX.XXXX, ei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.