HRB 338015

St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heidelberg

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Registerdaten

Sitz
Heidelberg
Datenstand
2024-03-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-29

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 84 IN 579/23 · St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 579/23
Wirksam am
11.10.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 338015
84 IN 579/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Untere Neckarstraße 1-5, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Yong-Uk Kim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 338015
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt, Gz.: A1483-23 oh-sbö

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 07.08.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 6.496.091,92 EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 57,53 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 07.08.2024 wird Bezug genommen.Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand (vgl. BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04; BGH, Beschluss v. 21.7.2016, IX ZB 70/14).Es war nach Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände der im vorliegenden Verfahren erbrachten und über das Maß eines Normverfahrens hinausgehenden Arbeitsleistung des vorläufigen Sachwalters ein Übersteigen des Regelsatzes um 56,73 % gerechtfertigt. Hierbei war insbesondere der erheblich erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand durch die Betriebsfortführung für ca. 2,5 Monate unter Berücksichtigung der sog. Vergleichsberechnung, inwieweit die Mehrarbeit des vrol. Sachwalters bereits durch die mittelbare Massemehrung abgegolten ist,die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 180 Arbeitnehmer/Arbeitnehmerangelegenheiten,die Unterstützung und ende Begleitung der umfangreiche Sanierungsbemühungen,die unzureichende Buchführung bzw. der schwierigen Informationsgewinnung, der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen innerhalb der Unternehmensgruppe, den ungewöhnlich hohen Jahresumsatz der Schuldnerin sowie die Besonderheiten des Abrechnungssystems im Krankenhausbereich,die hohe Gläubigerzahl, die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss angemessen zu berücksichtigen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 11.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 338015 HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Kim, Yong-Uk, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Kim, Yong-Uk, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 338015 HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages…
HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beirat) beschlossen.
Veränderungen
HRB 338015 HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2015 und 15.01.2016 hat die Änderung des Gesells…
HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2015 und 15.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit, diakonische Zielsetzung, Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Baden) und § 14 (Auflösung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der Wohlfahrtspflege im Bereich der Krankenhilfe. Zur Verwirklichung dieses Zweckes unterhält die Gesellschaft insbesondere das Krankenhaus "St. Vincentius" als Krankenhaus nach der Bundespflegesatzverordnung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Hierzu gehört unter anderem die Gründung von oder die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Veränderungen
HRB 338015 HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Steffen-Munsberg, Ralf, Dossenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 338015: St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Steffen-Munsberg, Ralf, Dossenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 338015 St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Ges…
St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung) und § 10 (Beirat) beschlossen. Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrerer Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der - Trägergesellschaft der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337374), - Krankenhaus Salem der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HR B 337310) - Altenhilfe der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337654), - Suchtkrankenhilfe der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337594), - Wiedereingliederungshilfe der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337664) Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.