HRB 16301
St. Lukas Klinik GmbH
aktuell 31 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schwanenstr. 132, 42697 SolingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Solingen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 04.09.2024
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Lucht
Hamburg
Sven Flüß
Solingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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HRB 27042 · Amtsgericht Wuppertal
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- K+ Gesellschaft für Rehabilitation und Therapie mbH Solingen
- Kplus Gesellschaft für Gesundheit und Therapie mbH Solingen
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist es, den Betrieb katholischer Einrichtungen zu fördern und diese bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere a) die Erbringung von ambulanten und stationären Leistungen der öffentlichen Gesundheitspflege, b) der Betrieb eines katholischen Krankenhauses sowie seiner angeschlossenen Einrichtungen und Nebenbetriebe, c) die Erbringung von ambulanten und stationären Rehabilitations- und Therapieleistungen, d) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen (§ 58 Nr. 1 AO).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 504 IN 128/23 · St. Lukas Klinik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 128/23
- Wirksam am
- 25.09.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16301
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lucht, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Meinolphusstraße 6-10, 44789 Bochum
Vorläufiger Sachwalter:
Dr. Mark Boddenberg, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 756.843,35 €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 525,00 €
Zwischensumme 757.368,35 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 757.368,35 € 143.899,99 €
Endbetrag 901.268,34 €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 13.460.219,00 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 336.374,82 €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 201.824,89 €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 50.456,22 € zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 3.276,00 €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 225 % des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von 756.843,35 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Die zur Akte gelangten Stellungnahmen beinhalteten keine vergütungsrelevanten Einwendungen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
504 IN 128/23
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 504 IN 128/23 · St. Lukas Klinik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 128/23
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16301
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lucht, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 128/23
Amtsgericht Wuppertal, 27.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 504 IN 128/23 · St. Lukas Klinik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 128/23
- Wirksam am
- 13.05.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16301
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Siekkötter, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Meinolphusstraße 6-10, 44789 Bochum
Sachwalter: Dr. Mark Boddenberg, Spichernstraße 75, 50672 Köln
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 25.4.2024 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 14.06.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
504 IN 128/23
Amtsgericht Wuppertal, 10.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 504 IN 128/23 · St. Lukas Klinik GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 128/23
- Wirksam am
- 01.09.2023
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16301
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wolfram Bannenberg, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen und Herrn Kai Siekkötter, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Geschäftszweig: Betrieb eines katholischen Krankenhauses pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2023, um 09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstraße 75, 50672 Köln , Tel. Nr.0221-9758530 , Fax Nr. 022197585310.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 23.06.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Euler Hermes Deutschland (Allianz Trade)
Niederlasssung der Euler Hermes S.A., Gasstraße 29, 22761 Hamburg
Gabriele Frauenz, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 24.10.2023, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 128/23
Wuppertal, 01.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Flüß, Sven, Solingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erlo…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gemeinnützigkeit), § 11 (Mitglie…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Prokura erloschen: Hill, Thomas, Leverkusen, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Butzen, Annika Ulrike, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Bestellt als Geschäftsführer: Siekkötter, Kai, Ratingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Ver…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hellmons, Gregor, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Degelmann, Andreas Bruno, Neuss…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Prokura erloschen: Wecker, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Steffen, Martin, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Proku…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheer, Nicole, Leichlingen, *XX.XX.XXXX; Sprin…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Henzmann, Jörg, Freisen, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Prokura erloschen: Schäfer, Annette, Solingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ganz, Dirk, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura er…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Guttmann, Claudius Peter, Bergisch Gladbach, *X…
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Prokura erloschen: Maaßen, Christof, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301: St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Prokura erloschen: Göbel, Ursula, Ruppichteroth, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem andere…
HRB 16301 HRB 16301:St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen.Bestellt als Geschäftsführer: Bannenberg, Wolfram, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Ge…
HRB 16301 HRB 16301:St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Göbel, Ursula, Ruppichteroth, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 HRB 16301:St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hill, Thomas, Leverkusen, *XX.XX.XXXX; Kanitz, To…
HRB 16301 Kplus Gesellschaft für Gesundheit und Therapie mbH, Solingen, Schwanenstr. 135, 42697 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (G…
HRB 16301 St. Lukas Klinik GmbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellscha…
HRB 16301 Kplus Gesellschaft für Gesundheit und Therapie mbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Geschäftsanschrift: Schwanenstr. 135, 42697 Solingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Knoop, Ute, Solingen, *XX.XX.…
HRB 16301 Kplus Gesellschaft für Gesundheit und Therapie mbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Einzelprokura: Bannenberg, Wolfram, Neuss, *XX.XX.XXXX.
HRB 16301 K+ Gesellschaft für Rehabilitation und Therapie mbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 …
HRB 16301 K+ Gesellschaft für Rehabilitation und Therapie mbH, Solingen, Schwanenstr. 132, 42697 Solingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hellmons, Gregor, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befu…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.