VR 517

St. Elisabethenverein e.V. Bad Bergzabern

Amtsgericht Landau · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Bergzabern

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Registerdaten

Sitz
Bad Bergzabern
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. .Elisabethen Verein Bad Bergzabern Bad Bergzabern
  2. Katholischer Krankenpflegeverein St. Elisabethenverein Bad Bergzabern e.V. Bad Bergzabern
  3. Elisabethenverein der Pfarrei Hl. Edith Stein e.V., Bad Bergzabern Bad Bergzabern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 517 VR 517: Katholischer Krankenpflegeverein St. Elisabethenverein Bad Bergzabern e.V., Bad Bergzabern (Weinstraße 38, 76887 Bad Bergzabern). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Versch…
VR 517: Katholischer Krankenpflegeverein St. Elisabethenverein Bad Bergzabern e.V., Bad Bergzabern (Weinstraße 38, 76887 Bad Bergzabern). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.11.2020 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 12.11.2020 mit dem St. Elisabethenverein Birkenhördt e.V. mit Sitz in Birkenhördt (Amtsgericht Landau in der Pfalz, VR 522) sowie mit dem St. Vinzentiusverein e.V. mit Sitz in Steinfeld (Amtsgericht Landau in der Pfalz, VR 521) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.