VR 50474

St. Elisabethen-Verein Heiligenstein e. V.

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Römerberg

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Registerdaten

Sitz
Römerberg
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. St. Elisabethenverein Heiligensstein Heiligenstein
  2. St. Elisabethen-Verein Heiligenstein Heiligenstein
  3. St. Elisabethen-Verein Heiligenstein e. V. Heiligenstein

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 50474 VR 50474: St. Elisabethen-Verein Heiligenstein e. V., Heiligenstein ( Römerberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2017 sowie der Zustimmungsbe…
VR 50474: St. Elisabethen-Verein Heiligenstein e. V., Heiligenstein ( Römerberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.02.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.02.2017 mit dem Elisabethenverein Mechtersheim e.V. mit Sitz in Römerberg 2 (Mechtersheim) (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein VR 50632) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.02.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.02.2017 mit dem Katholischer Krankenpflegeverein "St. Elisabethenverein Berghausen" e.V. mit Sitz in Römerberg, Ortsteil Berghausen (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein VR 50487) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.