HRA 8327

ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heusenstamm

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Registerdaten

Sitz
Heusenstamm
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft Rembrücken
  2. Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 41/23 · ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
Geschäftsnummer: 8 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Auslagen Haftpflichtversicherung
6. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Die Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin, wird gem. § 12a InsVV gesondert vergütet.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung der Sachwalterin nicht überschreiten.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist entsprechend § 12 Abs. 1 InsVV der Wert des verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung, vorliegend 13.180.155,86 EURO.
Die der vorläufigen Sachwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Sachwalter. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Für die von der vorläufigen Sachwalterin konkret verrichteten Tätigkeiten, insbesondere
- Unternehmensfortführung mit mehreren Betriebsstätten
- begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung
- Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten
- Auslandsberührung
- hoher Zahl von Mitarbeitern des fortgeführten Unternehmens
- Übernahme des Zahlungsverkehrs
- Überwachung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter
sind vorliegend Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % als angemessen festzusetzen.
In entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 3 InsVV wird die Auslagenpauschale gewählt, unter Berücksichtigung der Deckelung nach § 12 Abs. 3 InsVV (der monatliche Höchstsatz wird für den (vorläufigen) Sachwalter auf 175,00 € halbiert).
Die Dauer der vorläufigen Eigenverwaltung beläuft sich vorliegend auf zwei Monate. Ausweislich des anliegenden Berechnungsblattes ergibt sich somit ein Auslagenbetrag von 350,00 € zzgl. der besonderen Auslagen für die notwendige Haftpflichtversicherung.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Auf den Akteninhalt, insbesondere den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.08.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 41/23 · ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
8 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 8327), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 05.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 41/23 · ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
8 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 8327), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 23.06.2026 bei der Sachwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 41/23 · Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
06.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
Geschäftsnummer: 8 IN 41/23. Am 01.04.2023 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327), vertr. d.: 1. Salmet Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 4144), (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Gregor Stefan Zimmerer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, werden die Gläubiger aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.05.2023,
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Sachwalterin zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin mündlich abgehalten:
Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Schuldner sowie Stellungnahme dazu durch die Sachwalterin sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) am
Freitag, 26.05.2023, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Bestimmung, Beibehaltung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen des Schuldners gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensfortführung, Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung
* Erstellung eines Insolvenzplans § 284 InsO durch den Schuldner oder den Sachwalter
* Aufhebung der Eigenverwaltung § 272 InsO,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Die Sachwalterin wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 41/23 · Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
03.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
8 IN 41/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327),
vertreten durch:
1. Salmet Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 4144), (Komplementärin),
vertreten durch:
1.1. Gregor Stefan Zimmerer, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Florian von Seyfried, c/o ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB, Arcisstraße 32, 80799 München,

wird heute, am 01.04.2023 um 10:00 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren (Art.3 Abs.1 EuInsVO) gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung der Sachwalterin eingehen.

Zur Sachwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30

Die Sachwalterin wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Der bisherige vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 41/23 · Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
08.03.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
Geschäftsnummer: 8 IN 41/23
In dem Insolvenzantragsverfahren Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327), vertr. d.: 1. Salmet Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 4144), (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Gregor Stefan Zimmerer, (Geschäftsführer), ist der Vorschuss auf die Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschusses durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 07.03.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 41/23 · Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Wirksam am
01.02.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 8327
8 IN 41/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327), vertr. d.: 1. Salmet Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 4144), (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Gregor Stefan Zimmerer, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2023 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8327 HRA 8327: Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Rembrücken, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Salmet Verwaltungsgesel…
HRA 8327: Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Rembrücken, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Salmet Verwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 4144), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 8327 HRA 8327: Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Rembrücken, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Au…
HRA 8327: Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Rembrücken, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm. Einzelprokura: Siegmann, Kurt Ernst, Obrigheim (Baden), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 8327 HRA 8327: Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Rembrücken (Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm-Rembrücken). Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 63128 Dietzenbach, G…
HRA 8327: Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Rembrücken (Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm-Rembrücken). Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 63128 Dietzenbach, Geschäftsanschrift: Assar-Gabrielsson-Straße 19 a, 63128 Dietzenbach.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.