HRB 5123
SR System GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kamp-Lintfort
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Registerdaten
- Sitz
- Kamp-Lintfort
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Formlicht-Beleuchtungsanlagen GmbH Neukirchen-Vluyn
- Formlicht Produktions GmbH Neukirchen-Vluyn
- Formlicht Produktions- und Vertriebs GmbH Neukirchen-Vluyn
- Duallicht GmbH Neukirchen-Vluyn
- Duallicht GmbH Kamp-Lintfort
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 32/21 · SR System GmbH · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 32/21
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Kleve, HRB 5123
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5123 eingetragenen SR System GmbH, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Lukaszewski, Gnieznienska 26, 61015 Poznan, Polen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.12.2022.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.
43 IN 32/21
Amtsgericht Kleve, 26.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 43 IN 32/21 · SR System GmbH · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 32/21
- Wirksam am
- 31.01.2023
- Registerbezug
- Kleve, HRB 5123
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5123 eingetragenen SR System GmbH, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Lukaszewski, Gnieznienska 26, 61015 Poznan, Polen
wird angeordnet:
Die unter laufender Nummer 0/59 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung wird nachträglich geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Für diese Forderung wurde die Sonderinsolvenzverwalterin Frau Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf bestellt.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2023.
Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
43 IN 32/21
Amtsgericht Kleve, 30.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 32/21 · SR System GmbH · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 32/21
- Wirksam am
- 16.01.2023
- Registerbezug
- Kleve, HRB 5123
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5123 eingetragenen SR System GmbH, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Lukaszewski, Gnieznienska 26, 61015 Poznan, Polen
wird die Insolvenzverwalterin Frau Natascha Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 DüsseldorfRechtsanwältin Natascha Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der lfd. Nr. 59 der Tabelle. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 32/21
Amtsgericht Kleve, 12.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 43 IN 32/21 · SR System GmbH · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 32/21
- Wirksam am
- 09.12.2022
- Registerbezug
- Kleve, HRB 5123
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5123 eingetragenen
SR System GmbH, gegründet am 27.08.1980, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Lukaszewski, Gnieznienska 26, 61015 Poznan, Polen
Geschäftszweig: Projektsteuerung betreffend Immobilien, Industrie, Immobilienservice sowie Planung und Verkauf von Beleuchtungsanlagen u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2022, um 14:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.01.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.01.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.01.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 32/21
Kleve, 08.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 32/21 · SR System GmbH · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 32/21
- Wirksam am
- 01.03.2022
- Registerbezug
- Kleve, HRB 5123
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5123 eingetragenen
SR System GmbH, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Roman Lukaszewski, UI. Podmiejska 47/13, 66-400 Gorzow Wiel, Polen
Geschäftszweig: Projektsteuerung betreffend Immobilien, Industrie, Immobilienservice sowie Planung und Verkauf von Beleuchtungsanlagen u.a.
ist am 01.03.2022, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 32/21
Amtsgericht Kleve, 01.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5123 HRB 5123: SR System GmbH, Kamp-Lintfort, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruhnau, Stefan, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Lukaszewski, Roman, Gor…
HRB 5123 HRB 5123: SR System GmbH, Kamp-Lintfort, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort. Prokura erloschen: Granel-Fricke, Janett, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 5123 HRB 5123: SR System GmbH, Kamp-Lintfort, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort. Einzelprokura: Granel-Fricke, Janett, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 5123 HRB 5123: SR System GmbH, Kamp-Lintfort, Bogenstraße 42, 47475 Kamp-Lintfort. Änderung zur Geschäftsanschrift: Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort.
HRB 5123 HRB 5123: SR System GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bogenstraße 42, 47475 Kamp-Lintfort.
HRB 5123 HRB 5123:SR System GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort.Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand …
HRB 5123 Duallicht GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1Abs. 1 (Firma), 2 Abs. 1 (…
HRB 5123 Duallicht GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Nicht mehr Geschäftsführer: Söhnlein, Manuel, Wesel, *XX.XX.XXXX.
HRB 5123 Duallicht GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Michael, Wesel, *XX.XX.XXXX.
HRB 5123 Duallicht GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Nicht mehr Geschäftsführer: Günnemann, Dieter, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Michael,…
HRB 5123 Duallicht GmbH, Neukirchen-Vluyn, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort.Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr…
HRB 5123 Duallicht GmbH, Neukirchen-Vluyn (Pascalstraße 9, 47506 Neukirchen-Vluyn). Die Gesellschafterversammlung hat am 12.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 110.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR…
HRB 5123 Duallicht GmbH, Neukirchen-Vluyn (Pascalstraße 9, 47506 Neukirchen-Vluyn). Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.