HRB 35185
Spreetaler Früchte GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Spreetal
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Registerdaten
- Sitz
- Spreetal
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 16.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
Aktenzeichen: 561 IN 1456/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 14.09.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 16.04.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
Aktenzeichen: 561 IN 1456/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 13.04.2026 antragsgemäß festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 16.626,26 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 16.04.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
Aktenzeichen: 561 IN 1456/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
ergeht am 13.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß §§ 211, 66 InsO bis zum
09.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 18.12.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
Aktenzeichen: 561 IN 1456/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
ergeht am 15.12.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.01.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleichsvorschlag zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen des Landkreises Bautzen
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 11.12.2023, eingegangen am 11.12.2023, beantragte der Insolvenzverwalter RA Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 24.08.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
Aktenzeichen: 561 IN 1456/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung stimmt folgendem Vergleich zu: Zur Abgeltung der Ersatzansprüche gemäß § 64 S. 1 GmbHG (Geschäftsleiterhaftung) zahlt der Geschäftsführer der Schuldnerin, Herr Marco Tobehn, einen Betrag in Höhe von 4.500,00 EUR an die Insolvenzmasse.
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 08.09.2022, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 Abs. 11 Satz 3 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 06.01.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT
Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.01.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
561 IN 1456/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35185 HRB 35185: Spreetaler Früchte GmbH, Spreetal, Südstr. 8, 02979 Spreetal OT Spreewitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.11.2019, AZ: 533 IN 1456/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen…
Forderungsprüfung 561 IN 1456/19 · Spreetaler Früchte GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1456/19
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35185
561/533 IN 1456/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreetaler Früchte GmbH, OT
Spreewitz Südstraße 8, 02979 Spreetal, Amtsgericht Dresden , HRB 35185
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Tobehn
- wurde am 25.11.2019 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Alexander Jacobi, Blasewitzer Straße 41, 01307
Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Telefax: 0351 450 4144 Email
geschäftlich: dresden@stapper.in
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
08.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
19.02.2020 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
533 IN 1456/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35185 HRB 35185: Spreetaler Früchte GmbH, Spreetal, Südstr. 8, 02979 Spreetal OT Spreewitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2015. Geschäftsanschrift: Südstr. 8, 02979 Spreetal…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.