VR 222 BB

Sportverein Henstedt-Ulzburg e.V.

Amtsgericht Kiel · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Henstedt-Ulzburg

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Registerdaten

Sitz
Henstedt-Ulzburg
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-02-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fußball-Club Union Ulzburg von 1920 e.V. Henstedt-Ulzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 222 BB Sportverein Henstedt-Ulzburg e.V., Henstedt-Ulzburg. Vertretungsregelung: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, höchsten sechs Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und …
Sportverein Henstedt-Ulzburg e.V., Henstedt-Ulzburg. Vertretungsregelung: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, höchsten sechs Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2009 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 28.08.2009 der Männer Turnverein Henstedt-Ulzburg von 1901 e.V. mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, VR 219 BB) und der Sportverein Henstedt-Ulzburg-Rhen e.V. mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, VR 235 BB) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.