VR 1608
Sportverein 1925 Zell-Mosel
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Zell
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Registerdaten
- Sitz
- Zell
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 04.03.2026
- Datenstand
- 2026-03-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Daniel Konrath
Zell
Tobias Reinisch
Zell
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
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HD
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
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Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-03-05 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 1608 VR 1608: Sportverein 1925 Zell-Mosel, Zell (Am Sportplatz, 56856 Zell). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse s…
VR 1608: Sportverein 1925 Zell-Mosel, Zell (Am Sportplatz, 56856 Zell). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 05.08.2016 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2016 mit dem Sportverein Eintracht Zell-Kaimt mit Sitz in Zell-Kaimt (Amtsgericht Koblenz, VR 1618) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VR 1608 VR 1608:Sportverein 1925 Zell-Mosel, Zell ( Zell). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversa…
VR 1608:Sportverein 1925 Zell-Mosel, Zell ( Zell). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.05.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.03.2014 mit dem Turn- und Spielverein Merl/Mosel 1920 mit Sitz in Zell-Merl (Amtsgericht Koblenz VR 1567) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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