HRB 5455

Sporthaus Eisert GmbH

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hauptstr. 1, 91054 Erlangen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Erlangen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
01.09.2020
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Bier

Erlangen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-02 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Menapace GmbH Erlangen
  2. Mode- und Sporthaus Eisert GmbH Erlangen

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien und Sportartikeln.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 178/20 · Sporthaus Eisert GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
31.03.2026
Registerbezug
Fürth, HRB 5455
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sporthaus Eisert GmbH, Hauptstraße 1, 91054 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Bier Christian Claus Carl
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 5455
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.03.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 31.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/20 · Sporthaus Eisert GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Fürth, HRB 5455
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sporthaus Eisert GmbH, Hauptstraße 1, 91054 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Bier Christian Claus Carl
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 5455
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 90-112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 31.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 178/20 · Sporthaus Eisert GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
24.08.2022
Registerbezug
Fürth, HRB 5455
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sporthaus Eisert GmbH, Hauptstraße 1, 91054 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Bier Christian Claus Carl
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 5455
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg

Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung der Gründe (ohne Festsetzungsbeträge):
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.08.2021.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 1.244.119,88 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält gemäß § 63 Abs. 3 InsO hiervon regelmäßig XX%.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte Zuschläge in Höhe von insgesamt XX%. Insbesondere für das Tätigwerden im Rahmen der Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen. Desweiteren für umfangreiche Verhandlungen mit einem Sicherungsgläubiger sowie für überdurchschnittliche Tätigkeiten im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Für die genannten Zuschlagstatbestände konnte ein Zuschlag von XX% als angemessen festgesetzt werden. Bei der Berechnung hat der vorläufige Insolvenzverwalter jeweils die Unterstützung durch Dienstleister ausreichend berücksichtigt. Kein Zuschlag kann allerdings anerkannt werden für die Thematik "hohe Gläubigeranzahl". Während der vorläufigen Insolvenz hat sich der Verwalter grundsätzlich noch nicht mit den Belangen von Gläubigern zu beschäftigen. Es ist nicht seine Aufgabe vor Eröffnung über allgemeine Fragen des Insolvenzverfahrens aufzuklären. Der diesbezüglich angefallene Aufwand kann deshalb nicht über einen Zuschlag erstattet werden.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem vorläufigen Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der zum Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenzverwaltung gültigen Höhe von 16 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5455 HRB 5455: Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Löschung von Amts wegen, aufgrund § 117 InsO: Menapace, Anja, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Besch…
HRB 5455: Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Löschung von Amts wegen, aufgrund § 117 InsO: Menapace, Anja, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 27.08.2020 (Az. IN 178/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/20 · Sporthaus Eisert GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
27.08.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 5455
IN 178/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sporthaus Eisert GmbH, Hauptstraße 1, 91054 Erlangen, vertreten durch den
Geschäftsführer Bier Christian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 5455
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
Geschäftszweig: Handel mit Textilien und Sportartikeln.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.08.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten sowie die Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse
gemäß § 159 InsO, die Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes
im Ganzen, § 160 Abs. 2 Nr. 2 InsO und die Entscheidung über die Stilllegung
des Geschäftsbetriebes, § 157 InsO wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.11.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 205, 2. OG, Bäumenstr. 32, Amtsgericht Fürth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.11.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 205, 2. OG, Bäumenstr. 32, Amtsgericht Fürth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.04.2020 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 27.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 178/20 · Sporthaus Eisert GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
30.04.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 5455
Az.: IN 178/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sporthaus Eisert GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bier Christian,
Hauptstraße 1, 91054 Erlangen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 5455
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 30.04.2020 um 11:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Volker Böhm,
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49( (911) 600 79 161, Telefax:
+49 (911) 600 79 10, Email: nbg@schubra.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5455 HRB 5455: Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menapace, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 5455: Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menapace, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Bestellt: Geschäftsführer: Bier, Christian, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Bestellt: Geschäftsführer: Bier, Christian, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bier, Christian, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Die Sport Eisert GmbH Herzogenaurach mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRB 6666) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25…
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Die Sport Eisert GmbH Herzogenaurach mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRB 6666) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Einzelprokura: Bier, Christian, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Einzelprokura: Bier, Christian, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menapace, Thilo, Uttenreuth, *XX.XX.XXXX.
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menapace, Thilo, Uttenreuth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.02.2003 mit der Eisert Holding GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 9083) i…
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.02.2003 mit der Eisert Holding GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 9083) ist durch Änderungsvereinbarung vom 21.02.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 22.02.2011 zgestimmt.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen.Vertretungsbefugnis geändert, Personendaten aktualisiert, nun: Geschäftsführer: Menapace, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtig…
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen.Vertretungsbefugnis geändert, Personendaten aktualisiert, nun: Geschäftsführer: Menapace, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5455 Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen.Geschäftsanschrift: Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menapace, Heidi, gen. Hennes, Kauffrau, Erlangen. Bestellt: Gesch…
Sporthaus Eisert GmbH, Erlangen, Hauptstr. 1, 91054 Erlangen.Geschäftsanschrift: Hauptstr. 1, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menapace, Heidi, gen. Hennes, Kauffrau, Erlangen. Bestellt: Geschäftsführer: Menapace, Thilo, Uttenreuth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Menapace, Thilo, Uttenreuth, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.