VR 100077

Sportgemeinschaft Liekwegen/Sülbeck/Südhorsten e. V.

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nienstädt

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Registerdaten

Sitz
Nienstädt
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn- und Sportverein Liekwegen von 1910 Nienstädt
  2. Turn- und Sportverein Liekwegen von 1910 e.V. Nienstädt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 100077 VR 100077: Sportgemeinschaft Liekwegen/Sülbeck/Südhorsten e. V., Nienstädt (Am Schierbach 12, 31688 Nienstädt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.0…
VR 100077: Sportgemeinschaft Liekwegen/Sülbeck/Südhorsten e. V., Nienstädt (Am Schierbach 12, 31688 Nienstädt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 20.10.2019 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 20.10.2019 mit dem Turn- und Sportverein Sülbeck von 1906 e.V. mit Sitz in Nienstädt (Amtsgericht Stadthagen VR 100027) und mit dem Turn- und Sportverein Südhorsten von 1908 e. V. mit Sitz in Südhorsten (Amtsgericht Stadthagen VR 100043) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.