VR 20042

Sportclub Erftstadt-Ville 1923/1935 e.V.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erftstadt

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Registerdaten

Sitz
Erftstadt
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
06.08.2024
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Alfred Zimmermann

Erftstadt

Vorstand

Kirstin Wollsiefer

Erftstadt

Vorstand

Ludwig Baer

Erftstadt

Vorstand

Maria Theresia Blechert

Erftstadt

Vorstand

Thorsten Kaufmann

Erftstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 20042 VR 20042: Sportclub Erftstadt-Ville 1923/1935 e.V., Erftstadt ( Erftstadt). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 15.05.2018. Entstanden durch Verschmelzung des Spiel- und Sportverein (SSV) 1923…
VR 20042: Sportclub Erftstadt-Ville 1923/1935 e.V., Erftstadt ( Erftstadt). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 15.05.2018. Entstanden durch Verschmelzung des Spiel- und Sportverein (SSV) 1923 Köttingen e.V. mit Sitz in Erftstadt (Amtsgericht Köln, VR 700722) und des SC Kierdorf mit Sitz in Ertstadt (Amtsgericht Köln, VR 700721) durch Verschmelzungsvertrag vom 15.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen vom 19.04.2018. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.