VR 10195

Sport- und Spielvereinigung Ober- / Unterlangenstadt e.V.

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Küps-Oberlangenstadt

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Registerdaten

Sitz
Küps-Oberlangenstadt
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sport- und Spielvereinigung Ober/Unterlangenstadt eingetragener Verein Oberlangenstadt, Marktgemeinde Küps

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 10195 Sport- und Spielvereinigung Ober/Unterlangenstadt eingetragener Verein, Oberlangenstadt, Marktgemeinde Küps (Beikheimer Weg 9, 96328 Küps). Der Verein TV (Turnverein) Oberlangenstadt eingetragener Verein mit…
Sport- und Spielvereinigung Ober/Unterlangenstadt eingetragener Verein, Oberlangenstadt, Marktgemeinde Küps (Beikheimer Weg 9, 96328 Küps). Der Verein TV (Turnverein) Oberlangenstadt eingetragener Verein mit dem Sitz in Oberlangenstadt, Marktgemeinde Küps (Amtsgericht Coburg VR 10124) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.01.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 06.01.2012 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 06.01.2012 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.