VR 1432

Sport- und Spielvereinigung Altforweiler / Berus e. V.

Amtsgericht Saarlouis · Saarland

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Überherrn-Altforweiler

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Registerdaten

Sitz
Überherrn-Altforweiler
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 1432 Sport- und Spielvereinigung Altforweiler / Berus e. V., Überherrn-Altforweiler ( Überherrn-Altforweiler). eingetragener Verein. Satzung vom 25.09.2010. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Gewählt als V…
Sport- und Spielvereinigung Altforweiler / Berus e. V., Überherrn-Altforweiler ( Überherrn-Altforweiler). eingetragener Verein. Satzung vom 25.09.2010. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Gewählt als Vorstand: Gräber, Christian Thomas, Überherrn-Berus, *XX.XX.XXXX; Hewer, Joachim Jakob, Überherrn-Berus, *XX.XX.XXXX; Rink, Harald Edgar, Überherrn-Altforweiler, *XX.XX.XXXX; Rink, Christian Jörg, Saarlouis, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Thomas, F-57320 Bouzonville, *XX.XX.XXXX; Zöllner, Herbert Josef, Überherrn-Altforweiler, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins "Sport- und Spielvereinigung Altforweiler e.V." mit Sitz in Überherrn-Altforweiler (Amtsgericht Saarlouis VR 586) und des Vereins "Sport- und Spielvereinigung Berus e.V." mit Sitz in Überherrn-Berus (Amtsgericht Saarlouis VR 146) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 13.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwGals bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schiftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.