HRB 9530
Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Halle (Saale)
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Registerdaten
- Sitz
- Halle (Saale)
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Fitnesstreff Halle-Neustadt Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Halle (Saale)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 23.12.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
Amtsgericht Halle (Saale), 21.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 15.04.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 3,
06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9530), vertr. d.: Enrico Kreuzberg,
Franz-Möricke-Str. 2, 99510 Apolda, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 09.04.2020
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.04.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 06.03.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 3,
06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9530), vertr. d.: Enrico Kreuzberg,
Franz-Möricke-Str. 2, 99510 Apolda, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Christian Beck die Festsetzung der Vergütung für
den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung beantragt. Den Verfahrensbeteiligten
wird Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag in der Frist von drei
Wochen ab Veröffentlichung gegeben. Die Beteiligten können den Antrag in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 14.11.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 3,
06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9530), vertr. d.: Enrico Kreuzberg,
Franz-Möricke-Str. 2, 99510 Apolda, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 13.11.2018, bei Gericht eingegangen am
13.11.2018, gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die
Insolvenzmasse reicht zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht aus. Amtsgericht Halle
(Saale), 14.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9530 HRB 9530: Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Halle (Saale), Weststraße 3, 06126 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ha…
Forderungsprüfung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 04.09.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 3, 06126 Halle (Saale) (AG
Stendal, HRB 9530), vertr. d.: Enrico Kreuzberg, Franz-Möricke-Str. 2, 99510
Apolda, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2018 um 11:33 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, D 06108 Halle
(Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax: 0345/21222436.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.10.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 19.11.2018, 11:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.10.2018)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 19.11.2018), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 15.08.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
In dem Insolvenzantragsverfahren wurde wegen Erlöschens der Schuldnerin, durch
Austritt des Kommanditisten der KG, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Halle
(Saale) vom 14.08.2018 das Rubrum wie nachfolgend geändert:
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
vormaligen Sport-und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG
(haftungsbeschränkt) & Co.KG
nunmehr der
Sport-und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt)
Weststraße 3, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9530)
vertreten durch:
den Geschäftsführer, Herrn Enrico Kreuzberg, Apolda
als Gesamtrechtsnachfolgerin des ihr angewachsenen Gesellschaftsvermögens der
nunmehr aufgelösten
Sport-und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
(AG Stendal, HRA 2493)
Amtsgericht Halle (Saale), 14.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 299/18 · Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 299/18
- Wirksam am
- 29.06.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9530
Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Weststraße 3, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRA 2493), vertr. d.: 1. Sport-
und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Halle
(Saale), (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Enrico
Kreuzberg, Apolda, (Geschäftsführer), ist am 29.06.2018 um 13:46 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm.
Christian Beck, Hansering 1, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax:
0345/21222436 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 29.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9530 HRB 9530: Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Halle (Saale), Neustädter Passage 17 c, 06122 Halle (Saale). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weststraße 3, 06126 Halle (S…
HRB 9530 HRB 9530: Sport- und Gesundheitszentrum An der Eselsmühle UG (haftungsbeschränkt), Halle (Saale), Neustädter Passage 17 c, 06122 Halle (Saale). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schober, Ralf, Halle (Saale), *…
HRB 9530 Fitnesstreff Halle-Neustadt Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Halle (Saale), Neustädter Passage 17 c, 06122 Halle (Saale).Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) der …
HRB 9530 Fitnesstreff Halle-Neustadt Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Halle (Saale), Neustädter Passage 17 c, 06122 Halle (Saale).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2009. Geschä…
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