HRB 161054

Spontaneous Order GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
16.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.04.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
16.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 108 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 108 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.04.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 994.412,51 EUR steht ein Betrag von 281.434,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
12.01.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 08.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.02.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 29.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
20.02.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spontaneous Order GmbH,
Kastanienallee 37, 10119 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161054
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Schmuckhandel (E-Commerce)

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 26.03.2024, 10:15 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages über das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin mit der Julie & Grace GmbH

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 572/24 · Spontaneous Order GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Wirksam am
25.01.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 161054
36s IN 572/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Spontaneous Order GmbH,
Kastanienallee 37, 10119 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161054
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Schmuckhandel (eCommerce)
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.01.2024 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 196.981,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 ist das Stamm…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 196.981,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 ist das Stammkapital um 4.511,00 EUR auf 196.981,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 Abs. 1 (Stammkapital).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 192.470,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2022 ist das Stamm…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 192.470,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2022 ist das Stammkapital um 15.037,00 EUR auf 192.470,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 Abs. 1 (Stammkapital).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 177.433,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2021 ist das Stamm…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 177.433,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2021 ist das Stammkapital um 15.038,00 EUR auf 177.433,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 Abs. 1 (Stammkapital).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kastanienallee 37, 10119 Berlin
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Kastanienallee 37, 10119 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kastanienallee 37, 10119 Berlin
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 162.395,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2020 ist da…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 162.395,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2020 ist das Stammkapital um 9.555,00 EUR auf 162.395,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 Abs. 1 (Stammkapital).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 152.840,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019 ist da…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 152.840,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019 ist das Stammkapital um 9.360,00 EUR auf 152.840,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 4 (Stammkapital), 18 (Mitverkaufsrecht) und 19 (Mitverkaufsverpflichtung).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Gegenstand: Die Kreation, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung, Lizenzierung von Konsumgütern (z.B. Schmuck, Accessoires…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Gegenstand: Die Kreation, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung, Lizenzierung von Konsumgütern (z.B. Schmuck, Accessoires, Textilien, Schreibwaren) unter anderem mithilfe der 3DDruckverfahrenstechnik sowie deren Vertrieb. Geschäftszweck ist zudem die erlaubnisfreie Beratung von Künstlern insbesondere bei dem Aufbau und der Entwicklung von Marken im Bereich Schmuck und Lifestyle, die Entwicklung und Betreuung von Eigenmarken oder Fremdmarken auf Lizenzbasis sowie das Management von Unternehmen im Bereich der Prototypisierungstechnik und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, soweit eine staatliche Genehmigung hierfür nicht erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 143.480,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 ist das Stammkapital um 18.750,00 EUR auf 143.480,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 3 (Gegenstand), 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 18 (Mitverkaufsrecht) und 19 (Mitverkaufsverpflichtung).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 124.730,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 ist da…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 124.730,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 ist das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 124.730,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 99.730,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Aigner, Michael; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. L…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 99.730,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Aigner, Michael; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Leitloff, Julian; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Bibow, Tim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017 ist das Stammkapital um 22.257,00 EUR auf 99.730,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 77.473,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 ist das…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 77.473,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 ist das Stammkapital um 6.360,00 EUR auf 77.473,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 71.113,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 ist das…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 71.113,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 ist das Stammkapital um 9.543 EUR auf 71.113 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
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HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 61.570,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015 ist das…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 61.570,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015 ist das Stammkapital um 6.035 EUR auf 61.570 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
Veränderungen
HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Geschäftsführer: 4. Bibow, Tim, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter …
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Geschäftsführer: 4.
Bibow, Tim, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schäkermann, Raoul
Veränderungen
HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin
Neueintragungen
HRB 161054 B HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Brunnenstraße 37, 10115 Berlin. Firma: Spontaneous Order GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 37, 10115 Berlin; Gegenstand:…
HRB 161054 B: Spontaneous Order GmbH, Berlin, Brunnenstraße 37, 10115 Berlin. Firma: Spontaneous Order GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 37, 10115 Berlin; Gegenstand: Die Herstellung von Produkten mithilfe der 3D-Druckverfahrenstechnik sowie deren Vertrieb. Die Beratung und das Management von Unternehmen im Bereich der Prototypisierungstechnik und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, soweit eine staatliche Genehmigung hierfür nicht erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 55.535,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Aigner, Michael, *XX.XX.XXXX, Friedrichshafen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Leitloff, Julian, *XX.XX.XXXX, Friedrichshafen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Schäkermann, Raoul, *XX.XX.XXXX, Friedrichshafen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.04.2012
zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.09.2013
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm, HRB 727942) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Das Stammkapital ist um 18.199,00 EUR auf 55.535,00 EUR erhöht. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 29.05.2012

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.