HRB 4107

SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nieder-Olm

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Registerdaten

Sitz
Nieder-Olm
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH Oppenheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
03.02.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 23.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 23.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
10.10.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 08.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
17.09.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 17.685,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 134041,81 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Mainz, 11.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
19.01.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 18.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
09.03.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific
precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268
Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21,
55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird
wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 30 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.11.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
36.669,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Eine Mitwirkungsverweigerung durch den Schuldner, die zu einer nicht
unerheblichen Mehrbelastung des Insolvenzverwalters führt, ist durch einen
Zuschlag nach § 3 Abs. 1 InsVV zu berücksichtigen.

(MüKoInsO/Riedel, 4. Aufl. 2019, InsVV § 3 Rn. 35).

Vorliegend konnten durch die Geschäftsführerin keine belastbaren Auskünfte
eingeholt werden, was zu einer Mehrarbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
führt. Der beantragte Zuschlag von 10% ist angemessen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat für die Befassung mit arbeitsrechtlichen
Maßnahmen eine Erhöhung von 5% beantragt.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Arbeitgeberbefugnis auf den
Verwalter über mit der Folge, dass sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden
Tätigkeiten vom Verwalter auszuüben sind. Dabei entfällt ein erheblicher Teil
der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters auf den Bereich der Arbeitnehmer, § 3
Abs. 1 lit. d trägt diesem Umstand Rechnung und hat für die Bearbeitung
arbeitsrechtlicher Fragen die Möglichkeit geschaffen, einen Zuschlag auf die
Regelvergütung zuzubilligen. Dabei sind die vom Verordnungsgeber genannten
Tätigkeitsbereiche Insolvenzgeld, Kündigungsschutz oder Sozialplan lediglich
beispielhaft genannt, darüber hinaus fallen an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, etwa das Erstellen einer
Massenentlassungsanzeige, aber auch im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem
Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen über
Sanierungstarifverträge oder Herabsetzung der Vergütungsansprüche zum Zwecke
der Kostenminimierung, aber auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einführung von
Kurzarbeit oder Schaffung einer Transfergesellschaft iSd § 16a ff. SGB

Die Höhe der Zuschläge orientiert sich, wie auch in den anderen Fällen des § 3
Abs. 1 am tatsächlichen Aufwand des Verwalters, der diesen Aufwand darzulegen
und zu begründen hat. So werden bei Verhandlungen über einen Sozialplan
Zuschläge von 10-50 %, bei umfangreichen Verhandlungen zur Herabsetzung des
Arbeitslohns bzw. zur Änderung der Arbeitsbedingungen Zuschläge von 10-25 %,
bei der Durchführung von Massenentlassungen Zuschläge von 10-25 %, im Bereich
der Bearbeitung von Insolvenzgeldanträgen Zuschläge von 10-25 % und bei der
Schaffung und Betreuung einer Transfergesellschaft von 10-25 % als angemessen
angesehen. In Einzelfällen können bei entsprechend umfangreichen
Problemstellungen aber auch Zuschläge von bis zu 100 % gerechtfertigt sein
(vgl. MüKoInsO/Nowak, 2. Aufl. 2007, Rn. 10; BK-InsO/Blersch Rn. 20).

(BeckOK KostR/Grund, 31. Ed. 1.9.2019, InsVV § 3 Rn. 10-12)

Der Zuschlag scheint angemessen und war daher festzusetzen.

II.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 23.592,43 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 75 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 15,50 % ergibt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat eine Erhöhung von 15% beantragt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung
ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 08.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
18.11.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific
precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268
Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21,
55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 01.12.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Mainz, 17.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
01.10.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20 In dem Insolvenzverfahren SPI scientific precision instruments
Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB
4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim,
(Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Mainz, 01.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
04.08.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
280 IN 75/20: Über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss.
Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107),
vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin),
ist am 01.08.2020 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39,
55116 Mainz, Tel.: 06131/9729380, Fax: 06131/9729382, E-Mail:
mainz@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.09.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.10.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.09.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (29.10.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 04.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm. Bestellt als Geschäftsführer: Dahlem, Helga, Oppenheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäf…
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm. Bestellt als Geschäftsführer: Dahlem, Helga, Oppenheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Holger, Rödermark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 75/20) vom 09.06.2020 ist ein vorläufige…
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 75/20) vom 09.06.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 75/20 · SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 75/20
Wirksam am
09.06.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 4107
Az.: 280 IN 75/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SPI
scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33,
55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: 1. Holger Fischer,
Babenhauser Straße 66, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer), 2. Helga Dahlem,
Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Gesellschafterin), ist am 09.06.2020 gegen
die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/
9729380, Fax: 06131/9729382, E-Mail: mainz@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt
worden. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Amtsgericht Mainz, 09.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Schäferbrunnen 11, 55268 Nieder-Olm. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm.
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Schäferbrunnen 11, 55268 Nieder-Olm. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm.
Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Schäferbrunnen 11, 55268 Nieder-Olm. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmahl, Lothar, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX. Bestellt …
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Nieder-Olm, Am Schäferbrunnen 11, 55268 Nieder-Olm. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmahl, Lothar, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Holger, Rödermark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Oppenheim, Wormser Str. 32, 55276 Oppenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertra…
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Oppenheim, Wormser Str. 32, 55276 Oppenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Nieder-Olm beschlossen. Nach Änderung: Neuer Sitz: Nieder-Olm. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Schäferbrunnen 11, 55268 Nieder-Olm.
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HRB 4107 HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Oppenheim, Wormser Str. 32, 55276 Oppenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Schmahl, Lothar, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Ges…
HRB 4107: SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Oppenheim, Wormser Str. 32, 55276 Oppenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Schmahl, Lothar, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlem, Helga, geb. Pfaff, Oppenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4107 HRB 4107:SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Oppenheim, Wormser Str. 32, 55276 Oppenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Dahlem, Helga, geb. Pfaff, Oppenheim, *XX.XX.XXXX. Nicht m…
HRB 4107:SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Oppenheim, Wormser Str. 32, 55276 Oppenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Dahlem, Helga, geb. Pfaff, Oppenheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Sonnhof, Udo, wissenschaftlicher Assistent, Oppenheim.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.