HRB 23559

SpheronVR AG

Amtsgericht Zweibrücken · Rheinland-Pfalz

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Waldfischbach-Burgalben

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Registerdaten

Sitz
Waldfischbach-Burgalben
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Pirmasens, 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
16.04.2025
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird nur für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 14.05.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 153, 1. OG.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Insolvenzverwalter die gegenüber drei ehemaligen Mitarbeitern der Schuldnerin etwaig bestehenden Ansprüche, welche derzeit in einem aktuell ruhenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankenthal unter dem Aktenzeichen 6 O 194/21 anhängig sind, nicht weiterverfolgt und den Rechtsstreit nicht aufnimmt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 15.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
Geschäfts-Nr. 1 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 17.01.2025.

Amtsgericht Pirmasens, 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
12.04.2024
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Liebaug festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 75 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 06.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 257.522,66 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % und begründete dies mit außergewöhnlichem Aufwand und Tätigkeiten im Rahmen der vorläufigen Verwaltung. Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen im Vergütungsantrag Bezug genommen. Das Gericht erkennt die beanspruchten Zuschläge aufgrund dieser Ausführungen als angemessen an.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 7,00 EUR festzusetzen. Für die 2 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 12.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
12.03.2024
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Pirmasens, 11.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
08.01.2024
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
Geschäfts-Nr. 1 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 05.02.2024.

Amtsgericht Pirmasens, 05.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
1 IN 17/23: Über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.08.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.08.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.08.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.08.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 17/23 · SpheronVR AG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Wirksam am
02.03.2023
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 23559
1 IN 17/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), ist am 02.03.2023 um 11.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 02.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben. Der mit dem stillen Gesellschafter Volksbank Lauterecken eG mit dem Sitz in Lauterecken (Amtsgericht Kaiserslautern GnR …
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben. Der mit dem stillen Gesellschafter Volksbank Lauterecken eG mit dem Sitz in Lauterecken (Amtsgericht Kaiserslautern GnR 20109) am 17.11.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Teil-Kündigungen zum 30.06.2012 und zum 30.12.2012 beendet.
Veränderungen
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben. Die mit dem stillen Gesellschafter MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mit dem Sitz in Mai…
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben. Die mit dem stillen Gesellschafter MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3403) am 30.06.2007 und 11.07.2007 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch Teil-Kündigungen zum 31.12.2011 und 30.06.2012 beendet.
Veränderungen
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2009 sowie des Zus…
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2010 mit der GITAb Gesellschaft für angewandte Informationstechnologie in der Abwasserwirtschaft mbH mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 23720) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der GITAb Gesellschaft für angewandte Informationstec…
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der GITAb Gesellschaft für angewandte Informationstechnologie in der Abwasserwirtschaft mbH mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben mit der SpheronVR AG mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Der mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft fürTechnologieförderung in Rheinland-Pfalz (WFT) mbH in Mainz (Amtsgericht Ma…
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Der mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft fürTechnologieförderung in Rheinland-Pfalz (WFT) mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5625) am 02.07.2002 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 19.12.2007 beendet. Der mit der S-Innovations-Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (S-IFG) in (vormals:Mainz, nun:) Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 6266)) am 02.07.2002 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 20.12.2007 und der am 14./22.04.2004 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 20.12.2007 beendet. Der mit der VcW Venture Capital Westpfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3817) am 14./22.04.2004 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 20.12.2007 beendet. Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung in Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6566) am 06./17.05.2004 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2007 beendet. Der mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4940) am 04.05.2004 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2007 beendet.
Veränderungen
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben (Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben). Die Gesellschaft hat mit dem stillen Gesellschafter Volksbank Lauterecken eG mit dem Sitz in Lauterecken am 17.11.2006 …
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben (Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben). Die Gesellschaft hat mit dem stillen Gesellschafter Volksbank Lauterecken eG mit dem Sitz in Lauterecken am 17.11.2006 einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form von stillen Gewinnbeteiligungen geschlossen. Die Hauptversammlung vom 11.12.2007 hat diesem Vertrag zugestimmt.
Veränderungen
HRB 23559 SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben (Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben). Die Gesellschaft hat mit dem stillen Gesellschafter MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH m…
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben (Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben). Die Gesellschaft hat mit dem stillen Gesellschafter MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3403) am 30.06.2007/11.07.2007 einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form von stillen Gewinnbeteiligungen geschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.08.2007 hat diesem Vertrag zugestimmt.

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