HRA 3330
SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Feldstr. 13, 15848 Tauche OT LindenbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Tauche
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 03.06.2021
- Datenstand
- 2025-11-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenTamara Henriette Keilpflug
Wendisch Rietz
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat lediglich einen persönlich haftenden Gesellschafter, dieser vertritt die Gesellschaft allein. Der persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzliche Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abschließen.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Wendisch Rietz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 3 IN 277/20 · SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/20
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3330
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3330), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, eingetragener Sitz: Tauche, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tamara Keilpflug wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt André Müller, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder) festgesetzt auf [] € zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von [] €. Die Auslagen werden festgesetzt auf [] € zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von [] €. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Vergütung und Auslagen richten sich nach der Insolvenzvergütungsverordnung (InsVV). Auf das am 01.12.2020 beantragte Verfahren sind die bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Vorschriften anzuwenden, § 19 Abs. 5 InsVV.
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung erstreckt, § 1 InsVV. Der Insolvenzverwalter erhält grundsätzlich eine Vergütung in Höhe eines nach § 2 Abs. 1 InsVV ermittelten Regelsatzes; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV). Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Insolvenzmasse von 137.766,12 € zu Grunde.
Der Verwalter beantragte den Regelsatz zuzüglich 20% wegen fehlender Auskünfte / mangelnder Mitarbeit der Schuldnerin sowie 15% für die Betriebsfortführung. Für die Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses wurde ein Betrag in Höhe von [] € geltend gemacht. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag verwiesen.
Abschläge wurden in Höhe von 5% für die vorläufige Verwaltung und 7,5% für die geringe Gläubigeranzahl berücksichtigt. Der Insolvenzverwalter hat hinsichtlich der Geltendmachung der Auslagen ein Wahlrecht. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann gemäß § 8 Abs. 3 InsVV ein Pauschsatz von 15 % der gesetzlichen Vergütung für das erste Jahr, danach 10 % der Regelvergütung; höchstens jedoch 250,00 € pro angefangenen Monat der Verwaltertätigkeit verlangt werden. Der Pauschsatz darf aber 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen.
Hier hat er den Pauschsatz (Höchstsatz) gemäß § 8 Abs. 3 InsVV beantragt.
Die festgesetzten Beträge weichen von der Antragstellung ab, da der Verwalter die Regelsätze nach den ab dem 01.01.2021 geltenden Vorschriften ermittelt hat, gemäß § 19 Abs. 5 InsVV jedoch die bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Vorschriften anzuwenden sind.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 14.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 IN 277/20 · SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/20
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3330
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3330), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, eingetragener Sitz: Tauche, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tamara Keilpflug sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 266.762,10 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 118.399,88 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 14.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 3 IN 277/20 · SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/20
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3330
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3330), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, eingetragener Sitz: Tauche, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tamara Keilpflug wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 26.08.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 14.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 277/20 · SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/20
- Wirksam am
- 21.07.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3330
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3330), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, eingetragener Sitz: Tauche, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tamara Keilpflug wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.09.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 277/20 · SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/20
- Wirksam am
- 04.02.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3330
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3330), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt André Müller,
Zehmeplatz 11,
15230 Frankfurt (Oder)
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: [] €
Auslagen: [] €
[] €
Umsatzsteuer: [] €
Gesamtbetrag: [] €
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Dieser Normalfall liegt vor.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes wie geschehen festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
ZUSATZ:
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 03.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 277/20 · SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/20
- Wirksam am
- 29.09.2021
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3330
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3330), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, eingetragener Sitz: Tauche, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), OT Lindenberg Feldstraße 13, 15848 Tauche, vertreten durch die Geschäftsführerin ist am 24.09.2021 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 28. September 2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3330 FF HRA 3330 FF: SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Tauche, Feldstr. 13, 15848 Tauche OT Lindenberg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insol…
HRA 3330 FF HRA 3330 FF: SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Tauche, Feldstr. 13, 15848 Tauche OT Lindenberg. Sitz der Firma: Tauche; Geschäftsanschrift: Feldstr. 13, 15848 Tauche OT …
HRA 3330 FF HRA 3330 FF: SPEK Speisereste Entsorgung Keilpflug UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wendisch Rietz, Straße der Jugend 3 e, 15864 Wendisch Rietz (Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich Entsorgung von…
SPEK Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Wendisch Rietz
(Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15522 FF); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.