HRB 732429
Speidel GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Autohof 1, 73037 GöppingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Göppingen
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-01 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlGegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) von Elektrogeräten aller Art, elektrische Anlagen, Schaltschränken und Motoren.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 19.10.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Speidel, geb. Speidel und die Geschäftsführer Carsten Freund und Ulrich Wiese
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
Gegenstand des Unternehmens:
Herstellung und der Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) von Elektrogeräten aller Art, elektrische Anlagen, Schaltschränken
und Motoren.
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 759-760 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Speidel, geb. Speidel und die Geschäftsführer Carsten Freund und Ulrich Wiese
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
Gegenstand des Unternehmens:
Herstellung und der Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) von Elektrogeräten aller Art, elektrische Anlagen, Schaltschränken
und Motoren.
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 671-758 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 05.12.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Speidel, geb. Speidel und die Geschäftsführer Carsten Freund und Ulrich Wiese
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
- Schuldnerin -
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, wird wie folgt ein weiteres mal festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die weitere Festsetzung der vorläufigen Sachwaltervergütung erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 22.10.2025 (Bl. 305 ff in Band II).Als Begründung wird die Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 11 Abs. 2 InsVV angegeben. Die Berechnungsgrundlage beträgt 10.431.301,35 € aufgrund zahlreicher weiterer Tätigkeit des Sachwalters.In Abzug zu bringen war die bereits durch Beschluss vom 25.05.2023 festgesetzte Vergütung des vorläufigen Sachwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 25.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Speidel, geb. Speidel und die Geschäftsführer Carsten Freund und Ulrich Wiese
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses GBP Sunrise Rechtsanwalts GmbH wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 21.03.2024.
Dem Mitglied des Gläubigerausschusses war eine Vergütung Gläubigerausschuss § 17 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen (Fahrtgeld) in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Gemäß § 17 InsVV kann die Vergütung höchstens 300 €/Stunde betragen. Mit der Festsetzung von BETRAG EUR ist dieser Rahmen nicht ausgeschöpft und hinsichtlich der Qualifikation und der Berufserfahrung des Ausschussmitglieds angemessen. Die Festsetzung beruht auf den §§ 73 InsO, 17,18 InsVV.
Anhand der Anlage des Antrages (Bl. 222) wurde nachgewiesen an wie vielen Gläubigerausschusssitzungen teilgenommen wurde.
Die Tätigkeit bestand in der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Sachwalter im Rahmen der Eigenverwaltung. Die Fortführung des Unternehmens konnte beschlossen und erfolgen. Ebenso der Fund eines Investors.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 23.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 15.03.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Speidel, geb. Speidel und die Geschäftsführer Carsten Freund und Ulrich Wiese
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses der Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 11.03.2024.
Dem Mitglied des Gläubigerausschusses war gem. §§ 17, 18 InsVV eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Gemäß §§ 17 Abs. 1 InsVV, 73 InsO kann das Gericht eine abweichende Höhe des Stundensatzes gemessen an diversen Kriterien festsetzen. Vorliegend handelt es sich bei der Bundesagentur für Arbeit selbst um eine Gläubigerin mit der laufenden Nummer 341. Anhand der Anlage des Antrages (Bl. 195) wurde nachgewiesen an wie vielen Gläubigerausschusssitzungen teilgenommen wurde. Zu den Tätigkeiten gehörten beispielsweise die Unterstützung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Geschäftsführung. Geldbestand und Geldverkehr wurde überprüft. Bei der Bundesagentur für Arbeit tätigen Mitarbeiter/innen handelt es sich um ein qualifiziertes Personal (Fachpersonal), das sich in der Regel ausschließlich mit Insolvenzangelegenheiten beschäftigt. Ein abweichender Stundensatz vom Mittelwert ist daher festzusetzen. Antragsgemäß wird ein Stundensatz in Höhe von EUR für angemessen erachtet.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 13.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 24.05.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Speidel, geb. Speidel, geboren am XX.XX.XXXX und die Geschäftsführer Carsten Freund, geboren am XX.XX.XXXX und Ulrich Wiese, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 12.05.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 7.995.543,96 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 120 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- vollständige Einbindung in die Betriebsfortführung für 11 Wochen durch Entwurf einer detaillierten Geschäftsordnung. Es wurden Lohn- und Steuerzahlungen, nebst außergewöhnlichen Zahlungen überprüft und freigegeben. Es folgten Gespräche mit Lieferanten und Kunden, um diesen ein sicheres Gefühl der Auftragsabwicklung zu bieten. Nachkalkulationen wurden trotz Komplexität binnen zwei Wochen durchgeführt.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 313 Arbeitnehmer und die damit verbundene Überwachungsfunktion.
- umfangreiche Sanierungsbemühungen zum Erhalt des Unternehmens in Form einer übertragenen Sanierung durch einen Verkauf der Vermögensgegenstände. Größter Vermögenswert des Unternehmens waren die Beschäftigten.
- umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten in Form von Überprüfung und Abgrenzung von Drittrechten.
- die Schuldnerin war Alleingesellschafterin der Speidel Elektrodienstleistungs GmbH (EDL) mit Sitz in Göppingen und mit einem Anteil von 51 % an der Speidel Elektro & Montage d.o.o. (SEM) mit Sitz in Velika Gorica (Kroatien) beteiligt. Aufgrund der gesellschaftlichen Verflechtung war eine Überwachungsfunktion notwendig.- intensive Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss, das nicht der Regelfall ist, führt zu einer zusätzlichen Belastung für den vorläufigen Sachwalter- im Verfahren haben 894 Gläubiger ihre Forderung angemeldet. Der Literatur nach zu urteilen, handelt es sich hier in jedem Fall um kein Normalverfahren, was einen Zuschlag auslöst
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Sachwalter waren Zuschläge zur Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. (§§ 10 iVm. 3 InsVV)
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 23.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 329/22 · Speidel GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 329/22
- Wirksam am
- 01.02.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speidel GmbH, Am Autohof 1, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Freund, geboren am XX.XX.XXXX, Brigitte Speidel, geb. Speidel, geboren am XX.XX.XXXX und Ulrich Wiese, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732429
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Telefax: 0731 938077920
Email: ulm@anchor.eu
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.03.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 22.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 04.04.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 04.04.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit
Stuttgarter Straße 55, 71638 Ludwigsburg
|GB Sunrise Rechtsanwalts GmbH
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
|Herr Volker Czommer
Weilerstraße 18/1, 73119 Zell
|Atradius Kreditversicherung
Opladener Straße 14, 50679 Köln
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Freund, Carsten, Michelbach an der Bilz, *XX.XX.XXXX; Wiese, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäft…
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hinske, Uwe, Grabfeld, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Wiese, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kraus-Erlebach, Rene, Salzatal, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hinske, Uwe, Grabfeld, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Prokopf, Frank, Dammbach, *XX.XX.XXXX. Gesamt…
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hommel, Konrad, Salach, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Steinhilper, Gunther, Göppingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Steinhilper, Gunther, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Prokopf, Frank, Dammbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eppinger, Rolf, Großbettlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Prokura erloschen: Fick, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eppinger, Rolf, Großbettlingen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolff, Andreas, Albershausen, *XX.XX…
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2016 und der Versammlungsbeschlüsse de…
HRB 732429 HRB 732429: Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wiese, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 732429 HRB 732429:Speidel GmbH, Göppingen, Am Autohof 1, 73037 Göppingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2015. Geschäftsanschrift: Am Autohof 1, 73037 Göppingen. Gegenstand: He…
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