HRA 990

Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K.

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kodersdorf
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
02.06.2022
Datenstand
2026-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Hartmut Lange

Kodersdorf

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Spedition Lange Inh. Hartmut Lange Kodersdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

ergeht am 22.10.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Das bisherige Insolvenzverfahren ist aufgrund des Ablebens des Schuldners als Insolvenzverfahren über den Nachlass des Schuldners fortzuführen. Das Verfahren wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 557 IN 422/22 geführt.

2. An die Stelle des Schuldners sind die Erben getreten.

3. Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Insolvenzverwalter über den Nachlass des Schuldners bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 09.09.2025 erteilt.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2022 Insolvenzgläubiger waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 08.09.2025 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.

Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.

Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
05.08.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 557 IN 422/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

Die Veröffentlichung vom 01.06.2022 zu dem am 31.08.2022 um 10.00 UHR im Amtsgericht Dresden, Außenstelle, Olbrichtplatz 01, 01099 Dresden, Saal C 301, stattfindenden Berichtstermin wird wie folgt erweitert:

In diesem Berichtstermin ist auch die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung einzuholen über die bedeutsame Rechtshandlung gemäß § 160 InsO, hier die Veräußerung der wesentlichen Assets der schuldnerischen Spedition, mit Wirkung zum 01.08.2022, durch den Insolvenzverwalter an die Poller Group GmbH, Zum Plom 5, 08541 Neuensalz.

Ferner ist in diesem Berichtstermin auch die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung weiterhin auch über die bedeutsame Rechtshandlung gemäß § 160 InsO einzuholen, hier die Veräußerung des 1/2 Miteigentumsanteils des Schuldners an dem Grundstück, eingetragenen beim Amtsgericht Görlitz, im Grundbuch von Kodersdorf Blatt 1308, Flur 2, Flurstücke 107/1 und 107/2, durch den Insolvenzverwalter an die Ehefrau des Schuldners, Frau Marlies Lange, zu einem Kaufpreis von 40.000,00 EUR.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 990 HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Von amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Lange, Henry, Kodersdorf, *XX.XX…
HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Von amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Lange, Henry, Kodersdorf, *XX.XX.XXXX; Lange, Manja, Kodersdorf, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.06.2022, AZ: 532 IN 422/22, das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
01.06.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532 IN 422/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

- wurde am 01.06.2022 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de Telefon geschäftlich: 0351 44282800 Telefax: 0351 44282801

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 20.07.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 31.08.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 31.08.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 990 HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 04.05.2022, AZ: 532 IN 422/22, ist in Erweiterung des Besch…
HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 04.05.2022, AZ: 532 IN 422/22, ist in Erweiterung des Beschlusses vom 23.03.2022 über die vorläufige Insolvenzverwaltung dem Kaufmann nunmehr auch ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
05.05.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532 IN 422/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

wurde am 05.05.2022 um 14:00 Uhr

- Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@andrespartner.de, Website www.andrespartner.de, Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis bestellt

- dem Schuldner und seinen Organen verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO), insbesondere diese zu veräußern oder zu belasten, Forderungen einzuziehen oder abzutreten. Nach Erlass dieses Beschlusses getroffenen Verfügungen der Schuldnerin sind unwirksam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Unternehmen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 990 HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 23.03.2022, AZ: 532 IN 422/22, ist ein vorläufiger Insolven…
HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 23.03.2022, AZ: 532 IN 422/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Kaufmanns nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 422/22 · Lange, Hartmut · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Wirksam am
23.03.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 990
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532 IN 422/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. XX.XX.XXXX, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990

- wurde am 23.03.2022 um 11:25 Uhr Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@andrespartner.de, Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 990 HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines…
HRA 990: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K., Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lange, Henry, Kodersdorf, *XX.XX.XXXX; Lange, Manja, Kodersdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 990 Spedition Lange Inh. Hartmut Lange, Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Neue Firma: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K. personenbezogene Daten berichtigt: Inhaber: Lange, Hartmut, Koders…
Spedition Lange Inh. Hartmut Lange, Kodersdorf, Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf. Neue Firma: Spedition Lange, Inh. Hartmut Lange e.K. personenbezogene Daten berichtigt: Inhaber: Lange, Hartmut, Kodersdorf, *XX.XX.XXXX. Firma um den Rechtsformzusatz ergänzt. Von Amts wegen eingetragen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.