HRB 20850
Spedition Kötzing GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 NeubrandenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neubrandenburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.07.2019
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Daniela Petra Kötzing
Blankenburg (Harz) OT Börnecke
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 14.11.2024
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, Gz.: 031031-19/JAB/mau
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Göhmann Rechtsanwälte, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Abgeltung eines gerichtlich geltend gemachten Anspruchs aus Insolvenzanfechtung in Höhe von 73.500,00 Euro mit Frau Kerstin Kötzing einen Vergleich in Höhe von 46.164,67 Euro zu schließen.
wird bestimmt auf
Montag, 02.12.2024, 13:30 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 14.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 17.01.2024
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, Gz.: 031031-19/JAB/mau
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Göhmann Rechtsanwälte, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Daniela Kötzing in Höhe von 34.452,52 € zur Abgeltung von außergerichtlich geltend gemachten Haftungsansprüchen aus Masseschmälerung gem. § 64 Satz 1 GmbHG a.F. in Höhe von 746.813,71 € sowie von gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung in Höhe von 96.500,00 € sowie in Höhe von 18.000,00 €
wird bestimmt auf
Montag, 29.01.2024, 13:15 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 16.02.2022
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing, geboren am XX.XX.XXXX, OT Börnecke, Am Großen Renneberg 1, 38889 Blankenburg, diese vertreten durch die Vertreterin Dr. Grosse + Partner, Kurfürstendamm 178-179, 10707 Berlin, Gz.: 514/20 GR/ex
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, Gz.: 031031-19/JAB/mau
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Göhmann Rechtsanwälte, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung
1.
dass die TW Templiner Wertekontor GmbH, Eichborndamm 167, 13403 Berlin, mit der Ermittlung und Prüfung von Anfechtungsansprüchen nebst Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer zu den in der Vereinbarung vom 22.10.2021 genannten Konditionen beauftragt wird
2.
zur vergleichsweise Regelung bzgl. der Gesamtforderung der Schuldnerin gegen die Kötzing Immobilienverwaltung GmbH (i.H.v. 1.390.888,10 €) durch Zahlung eines Betrages von mindestens 404.000,00 € unter Verzicht auf die Restforderung.
wird bestimmt auf
Montag, 07.03.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 15.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 23.03.2021
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing, geboren am XX.XX.XXXX,
OT Börnecke, Am Großen Renneberg 1, 38889 Blankenburg, diese vertreten durch
die Vertreterin Dr. Grosse + Partner, Kurfürstendamm 178-179, 10707 Berlin,
Gz.: 514/20 GR/ex
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, Gz.:
031031-19/JAB/mau
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Abschluß eines Vergleichs (Einmalzahlung durch Herrn Andreas Kötzing i. H.
von 400,00 € bis 500,00 €) bzgl. Erledigung von Anfechtungsansprüchen
(unentgeltliche Leistungen gemäß § 134 (1) InsO in Höhe von 34.557,74 €) gegen
Herrn Andreas Kötzing
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.05.2021 bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1
InsO als erteilt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 22.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 06.03.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing, geboren am XX.XX.XXXX,
OT Börnecke, Am Großen Renneberg 1, 38889 Blankenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke, Markgrafenstraße 36, 10117 Berlin, Gz.:
031031-19/JAB/mau
Beschluss:
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert
der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang
und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch
Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63
InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom
21.02.2020 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 04.12.2019
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing, geboren am XX.XX.XXXX,
OT Börnecke, Am Großen Renneberg 1, 38889 Blankenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke, Markgrafenstraße 36, 10117 Berlin, Gz.:
031031-19/JAB/mau
hat der Insolvenzverwalter am 29.11.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 02.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20850 HRB 20850: Spedition Kötzing GmbH, Neubrandenburg, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 01.07.2019
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing, geboren am XX.XX.XXXX,
OT Börnecke, Am Großen Renneberg 1, 38889 Blankenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2019 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Ludwig
Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin
Telefon: 030 3083038200
Telefax: 030 3083038111
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 16.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
26.08.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 16.09.2019, 13:20 Uhr,
Schulungsraum 313, DG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht
Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 16.09.2019, 13:20 Uhr,
Schulungsraum 313, DG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht
Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Regelinsolvenzantrag ist am 15.04.2019 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg
eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 250/19 · Spedition Kötzing GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 250/19
- Wirksam am
- 29.04.2019
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20850
In dem Verfahren über den Antrag d.
Spedition Kötzing GmbH, Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Kötzing, geboren am XX.XX.XXXX,
OT Börnecke, Am Großen Renneberg 1, 38889 Blankenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20850
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Stefan Ludwig
Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin
Telefon: 030 3083038200, Fax: 030 3083038111
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20850 HRB 20850: Spedition Kötzing GmbH, Neubrandenburg, Tilly-Schanzen-Straße 17, 17033 Neubrandenburg. berichtigt, nun: Geschäftsanschrift: Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg.
HRB 20850 HRB 20850: Spedition Kötzing GmbH, Neubrandenburg, Tilly-Schanzen-Straße 17, 17033 Neubrandenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2009 Die Gesellschafterversammlung vom…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.