HRB 45236
SPECTRAMI GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-IsenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neu-Isenburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.05.2021
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Herter
Oberhausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Network Performance Channel GmbH Langen (Hessen)
- Network Performance Channel GmbH Neu-Isenburg
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Entwicklung von IT-Produkten und Erbringung von Servicedienstleistungen im IT-Bereich
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 369/20 · SPECTRAMI GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 369/20
- Wirksam am
- 06.10.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45236
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPECTRAMI GmbH, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 45236), vertr. d.: Stefan Herter, Hoher Ring 33, 46145 Oberhausen, (Liquidator),
sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. xxx Euro Zuschlag i.H.v. 25 % auf 1.
3. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. xxx Euro Auslagen zuzüglich
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
6. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Feketija, Jess Feketija & Kollegen PartG, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0, Fax: 069 / 87 00 857-99, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: info@jfk-insolvenz.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Gründe:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-10 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in den §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S. 2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 70.611,03 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 25 % der Regelvergütung aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Liquidators der Schuldnerin geltend (obstruktives Schuldnerverhalten).
Erfüllt der Schuldner bzw. ein Organ der Schuldnerin seine Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren nicht und hat dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung des Insolvenzverwalters zur Folge, kann dieser einen Zuschlag auf seine Regelvergütung verlangen (so BGH 9. Zivilsenat, Beschluß v. 24.01.2008, Az. IX ZB 120/07).
Die Zuschläge gemäß § 3 InsVV in oben genannten Fällen bewegen sich in der Regel je nach Einzelfall zwischen 10 % und 50 % der Regelvergütung, wobei oftmals ein Zuschlag von 25 % als angemessen angesehen wird (sh. hierzu Lorenz/Klanke, InsVV, 2. Aufl. 2014, Anhang II; Prasser/Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 54. Lfg. 8/13, RdNr. 116 zu § 3 InsVV; Keller, Vergütung und Kosten in Insolvenzverfahren, 3. Aufl. 2010, Rdnr. 335 'Schuldner'; MünchKommInsO-Nowak, Band 1, 2. Aufl. 2007, RdNr. 23 zu § 3 InsVV; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl. 2007, RdNr. 78 zu § 3 InsVV, 'Schuldner').
Auch in vorliegendem Fall wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % als angemessen angesehen; zur Begründung wird vollumfanglich auf den Antrag vom 06.03.2023 verwiesen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich zur Vergütung und zu den geltend gemachten Auslagen war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird vollumfanglich Bezug genommen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.09.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45236 HRB 45236: SPECTRAMI GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 369/20 · SPECTRAMI GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 369/20
- Wirksam am
- 06.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45236
Am 27.04.2021 um 11:20 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen SPECTRAMI GmbH, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main , HRB 45236), vertr. d.: Stefan Herter, Hoher Ring 33, 46145
Oberhausen, (Liquidator),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija, Jess Feketija &
Kollegen, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0,
Fax: 069 / 87 00 857-99, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 05.07.2021 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht,
ist der 26.07.2021.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
è Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten
wird;
è gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und
Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der
Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs.
2 InsO)
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie
kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 369/20 · SPECTRAMI GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 369/20
- Wirksam am
- 29.04.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45236
- Insolvenzgericht -
8 IN 369/20
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SPECTRAMI GmbH, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am
Main, HRB 45236),
vertreten durch: Stefan Herter, Hoher Ring 33, 46145 Oberhausen, (Liquidator),
wird heute um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Jess Feketija & Kollegen, Kennedyallee 53,
60596 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0, Fax: 069 / 87 00 857-99,
E-Mail: info@jfk-insolvenz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 369/20 · SPECTRAMI GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 369/20
- Wirksam am
- 19.11.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45236
SPECTRAMI GmbH, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am
Main, HRB 45236), vertr. d.: Stefan Herter, (Liquidator), ist am 18.11.2020
gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der
Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der
Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija,
Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0, Fax: 069 /
87 00 857-99, E-Mail: kanzlei@ra-feketija.de, Internet: www.winterstein-law.de
bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann
von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45236 HRB 45236: SPECTRAMI GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt (Wohnort), nun: Liquidator: Herter, Stefan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, ein…
HRB 45236 HRB 45236: SPECTRAMI GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liq…
HRB 45236 HRB 45236: SPECTRAMI GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Schmank, Birgit Susanne, Darmstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Handous, Moh…
HRB 45236 HRB 45236: SPECTRAMI GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hofer, Michael, Vöcklabruck / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 45236 HRB 45236: SPECTRAMI GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 45236 HRB 45236: Network Performance Channel GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1…
HRB 45236 HRB 45236: Network Performance Channel GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Friepeß, Michaela, Neumarkt im Hausruckkreis / Österreich, *XX.XX.XXXX. B…
HRB 45236 HRB 45236:Network Performance Channel GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäft…
HRB 45236 HRB 45236:Network Performance Channel GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Schrader, Dirk, Alsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Friepeß…
HRB 45236 Network Performance Channel GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Schrader, Dirk, Alsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 45236 Network Performance Channel GmbH, Langen (Hessen), Ohmstraße 12, 63225 Langen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und mit ihr die …
HRB 45236 Network Performance Channel GmbH, Langen (Hessen), Ohmstraße 12, 63225 Langen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2010. Geschäftsanschrift: Ohmstraße 12, 63225 Langen. Gege…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.