VR 4473

SparkassenSportverein Erzgebirge e.V. (SSV Erzgebirge e.V.)

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Annaberg-Buchholz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Annaberg-Buchholz
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sportgruppe Kreissparkasse Annaberg e.V. Annaberg-Buchholz
  2. Sportverein Sparkasse Erzgebirge e.V. Annaberg-Buchholz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4473 Sportverein Sparkasse Erzgebirge e.V., Annaberg-Buchholz (Große Kirchgasse 18, 09456 Annaberg-Buchholz). Der Sportverein Sparkasse Mittleres Erzgebirge e.V. mit Sitz in Marienberg (Amtsgericht Chemnitz, VR 6…
Sportverein Sparkasse Erzgebirge e.V., Annaberg-Buchholz (Große Kirchgasse 18, 09456 Annaberg-Buchholz). Der Sportverein Sparkasse Mittleres Erzgebirge e.V. mit Sitz in Marienberg (Amtsgericht Chemnitz, VR 6316) und der Sport- und Kulturverein der Kreissparkasse Aue-Schwarzenberg e.V. mit Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz, VR 20595) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Rechtsträger je vom 13.09.2013 mit dem Verein im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.