HRA 6728

Spargel + Beeren Baumann Agrar KG

Amtsgericht Straubing · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Geiselhöring
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
12.06.2024
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Annika Baumann

Geiselhöring

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Karl Baumann

Geiselhöring

Kommanditist(in)

Maximilian Baumann

Frankfurt am Main

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-28 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 53/23 · Spargel + Beeren Baumann Agrar KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 53/23
Wirksam am
19.11.2025
Registerbezug
Straubing, HRA 6728
IN 53/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baumann Karl
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRA 6728
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei PartmbB Rechtsanwälte, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, Gz.: 00191/23 EC/ED

Die Überwachung der Planerfüllung wird aufgehoben, nachdem der Sachwalter die Erfüllung mitgeteilt hat.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 53/23 · Spargel + Beeren Baumann Agrar KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 53/23
Wirksam am
17.04.2025
Registerbezug
Straubing, HRA 6728
IN 53/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baumann Karl
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRA 6728
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei PartmbB Rechtsanwälte, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, Gz.: 00191/23 EC/ED

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag

Gründe:

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 30.05.2023 gemäß §§ 22a Abs. 1 i.V.m. 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt und mit Beschluss vom 01.08.2023 im eröffneten Verfahren beibehalten. Im Berichts- und Prüfungstermin am 26.10.2023 wurde der vorläufige Gläubigerausschuss als Gläubigerausschuss bestätigt.

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 03.04.2024.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen gemäß §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV. Hierbei sind Zeitaufwand und Umfang der Tätigkeit besonders zu berücksichtigen.Gemäß § 17 InsVV beträgt die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR pro Stunde.

Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss wird antragsgemäß auf 200,00 EUR festgesetzt.

Zur Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag des Gläubigerausschussmitglieds verwiesen. Besondere Qualifikation/Fachkenntnisse bzw. vorliegend insbesondere besondere Erschwernisse hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeit wurden im Antrag ausreichend dargelegt.

Die Stundenzahl von 10,25 Stunden für die Tätigkeit im vorläufigen Verfahren und die Stundenzahl von 13,95 Stunden für die Tätigkeit im Verfahren wurde glaubhaft dargestellt.

Unter Berücksichtigung des Umfangs und der rechtlichen Komplexität des Verfahrens, u.a. vorläufige Eigenverwaltung, umfangreicher Schriftverkehr, Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung, Erläuterungen und Diskussionen zum Insolvenplan, Personalthemen mit Auslandsbezug war für insgesamt 24,20 Stunden gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 4.840,00 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 88 Kilometer (zu je 0,30 EUR) waren in Höhe von 26,40 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 07.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 53/23 · Spargel + Beeren Baumann Agrar KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 53/23
Wirksam am
03.01.2025
Registerbezug
Straubing, HRA 6728
IN 53/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baumann Karl
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRA 6728
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei PartmbB Rechtsanwälte, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, Gz.: 00191/23 EC/ED

Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Sachwalters vom 30.08.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit, bis spätestens 20.01.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 27.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6728 HRA 6728: Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Geiselhöring, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.11.2015 das Vermögen d…
HRA 6728: Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Geiselhöring, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.11.2015 das Vermögen der Firma Karl Baumann e.K. mit dem Sitz in Geiselhöring (Amtsgericht Straubing HRA 6731) als Ganzes übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 6728 HRA 6728: Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Geiselhöring, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring. (Betrieb einer Landwirtschaft). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dingolfinger Straße 26, 94333…
HRA 6728: Spargel + Beeren Baumann Agrar KG, Geiselhöring, Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring. (Betrieb einer Landwirtschaft). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dingolfinger Straße 26, 94333 Geiselhöring. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Baumann, Karl, Geiselhöring, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Baumann, Rosa Maria, Geiselhöring, *XX.XX.XXXX.

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