VR 350200

Sozialpsychiatrischer Hilfsverein Rhein-Neckar e.V.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesloch

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Registerdaten

Sitz
Wiesloch
Datenstand
2024-12-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Löschungen
VR 350200 VR 350200: Sozialpsychiatrischer Hilfsverein Rhein-Neckar e.V., Wiesloch (Ringstraße 5, 69168 Wiesloch). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.…
VR 350200: Sozialpsychiatrischer Hilfsverein Rhein-Neckar e.V., Wiesloch (Ringstraße 5, 69168 Wiesloch). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2020 und 22.07.2020 aus seinem Vermögen die Zweckbetriebe Sozialpsychiatrischer Dienste (inklusive Soziotherapie), Ambulant Betreutes Wohnen, intensiv ambulant betreutes Wohnen, Begleitetes Wohnen in Familien inklusiv Begleitetes Wohnen in Familien für betagte Menschen, Junge Menschen in Wegorientierung, Therapeutisches Wohnheim, Klientenbudget, Tagesstruktur, Tagesstätte und Freizeitclubs, Gastronomiebetrieb " alte Schuhfabrik", " ochsen 2" und " Casino" und NFp Nordische Fabrikproduktion Wiesloch und Meckesheim auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SPHV Service gemeinnützige GmbH", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim HRB 734714) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.