HRB 102142
Souveren Baustoffe GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-06 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Souveren Handels GmbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67g IN 160/14 · Souveren Baustoffe GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 160/14
- Wirksam am
- 16.09.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 102142
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102142 eingetragenen Souveren Baustoffe GmbH, Billbrookdeich 327, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Slawomir Pawel Pawlowski
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 759.317,91 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 339.196,85 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 160/14
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67g IN 160/14 · Souveren Baustoffe GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 160/14
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 102142
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102142 eingetragenen Souveren Baustoffe GmbH, Billbrookdeich 327, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Slawomir Pawel Pawlowski, J
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.05.2014 bis zum 22.05.2014 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 3.269,56 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 1.307,82 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 326,96 EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.000,00 EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67g IN 160/14
Amtsgericht Hamburg, 28.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67g IN 160/14 · Souveren Baustoffe GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 160/14
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 102142
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102142 eingetragenen Souveren Baustoffe GmbH, Billbrookdeich 327, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Slawomir Pawel Pawlowski,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 424.943,67 EUR zugrunde gelegt. 250 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.08.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67g IN 160/14
Amtsgericht Hamburg, 28.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 67g IN 160/14 · Souveren Baustoffe GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 160/14
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 102142
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102142 eingetragenen Souveren Baustoffe GmbH, Billbrookdeich 327, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Slawomir Pawel Pawlowski,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 160/14
Amtsgericht Hamburg, 28.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 102142 HRB 102142:Souveren Baustoffe GmbH, Hamburg, Billbrookdeich 327, 22113 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 160/14) vom 22.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 160/14 · Souveren Baustoffe GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 160/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 102142
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 102142 Souveren Baustoffe GmbH, Hamburg, Billbrookdeich 220, 22113 Hamburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Billbrookdeich 327, 22113 Hamburg. Berichtigung der Eintragung vom 03.09.2013.
HRB 102142 Souveren Baustoffe GmbH, Hamburg, Billbrookdeich 220, 22113 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.…
HRB 102142 Souveren Handels GmbH, Hamburg (Boltenhagener Str. 25, 22147 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma) beschlossen. Neue Firm…
HRB 102142 Souveren Handels GmbH, Hamburg (Brockhausweg 51, 22117 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2007. Gegenstand: der Baustoffhandel bzw. Handel mit Baumatereialien sow…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.