HRB 210255

Source of Services GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osnabrück

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Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
19.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Lißner, Lengericher Landstraße 34, 49078 Osnabrück, Tel.: 0541/335 89 007, Fax: (0541) 33 850-50, E-Mail: info@hnl-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 6.160,68 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 66.610,76 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Osnabrück, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
19.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Lißner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.373,25 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
19.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Lißner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 11.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 6.373,25 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

19

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
19.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Einwendungen gegen eine Verfahrenseinstellung gem. § 207 InsO.

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 13.08.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Osnabrück, 17.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
28.02.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22- In dem Insolvenzverfahren Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf den 10.04.2025 bestimmt worden. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 03.04.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

27.02.2025, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
02.03.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22- In dem Insolvenzverfahren Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 06.04.2023 bestimmt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfenden Forderungen bestreitet, muss bis zum 04.04.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

01.03.2023, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 210255 HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 1/22) vom 08.03.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 1/22) vom 08.03.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
09.03.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22 Über das Vermögen der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), ist am 08.03.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstr. 20, 49074 Osnabrück, Tel.: (0541) 33 85 00, Fax: (0541) 33 850-50.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 11.04.2022,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der:

24.05.2022

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074 Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 08.03.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 1/22 · Source of Services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/22
Wirksam am
18.01.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210255
41 IN 1/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Source of Services GmbH, Leyer Str. 161, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210255), vertr. d.: Frank Schomäker, Rabenstr. 11 a, 49492 Westerkappeln, (Geschäftsführer), ist am 18.01.2022 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstr. 20, 49074 Osnabrück, Tel.: (0541) 33 85 00, Fax: (0541) 33 850-50 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 18.01.2022

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Veränderungen
HRB 210255 HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung de…
HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zurverfügungstellung von Dienstleistungen für die Sicherheitswirtschaft, die Gebäudebewirtschaftung und das Transportwesen für private Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen, Personalvermittlung, allgemeine Auftragsvermittlung im gesamten Dienstleistungssektor sowie Betrieb von Vergabeplattformen in den vorbezeichneten Bereichen, Betreiben eines Paketzustelldienstes, grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr nach den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und Durchführung von Tätigkeiten im Bereich Kommission, Verpackung, Sortierung und Logistik.
Veränderungen
HRB 210255 HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung de…
HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zurverfügungstellung von Dienstleistungen für die Sicherheitswirtschaft, die Gebäudebewirtschaftung und das Transportwesen für private Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen, Personalvermittlung, allgemeine Auftragsvermittlung im gesamten Dienstleistungssektor sowie Betrieb von Vergabeplattformen in vorbezeichneten Bereichen.
Neueintragungen
HRB 210255 HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2016. Geschäftsanschrift: Leyer Straße 161, 49076 Osna…
HRB 210255: Source of Services GmbH, Osnabrück, Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2016. Geschäftsanschrift: Leyer Straße 161, 49076 Osnabrück. Gegenstand: die Zurverfügungstellung von Dienstleistungen für die Sicherheitswirtschaft, die Gebäudebewirtschaftung und das Transportwesen für private Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen sowie der Betrieb von Vergabeplattformen in vorbezeichneten Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schomäker, Frank, Syke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.