HRA 49896
Sound Service Thorsten Reimann e. K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-05-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 49896 B HRA 49896 B: Sound Service Thorsten Reimann e. K., Berlin, Schackelsterstraße 72, 12683 Berlin (Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen aller Art, insbesondere Personaldienstleistungen in den Geschäftsfelde…
HRA 49896 B: Sound Service Thorsten Reimann e. K., Berlin, Schackelsterstraße 72, 12683 Berlin (Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen aller Art, insbesondere Personaldienstleistungen in den Geschäftsfeldern Media, IT und Consulting.). Firma: Sound Service Thorsten Reimann e. K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schackelsterstraße 72, 12683 Berlin; Inhaber: 1.
Reimann, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der PMS Professional Service GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86261) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Reimann, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der PMS Professional Service GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86261) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.