HRB 22877

SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neunkirchen a. S.

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Registerdaten

Sitz
Neunkirchen a. S.
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH Wendelstein

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 951/24 · SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 951/24
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22877
IN 951/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Bahnhofstraße 33, 91233 Neunkirchen, vertreten durch die Geschäftsführerin Britting Verena Gabriele, geb. Krieweth
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 22877
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Rechtsanwalt Dr. Ampferl Hubert, Kanzlei Dr. Beck & Partner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Gz.: 456/24
- Sachwalter -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag

Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 17.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 %.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten wie folgt:
- Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung
- Begleitung und Überwachung der Planerstellung
- Hohe Gläubigeranzahl / Forderungsprüfung
- Unterstützung insolvenzrechtliche Buchhaltung
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.11.2025 bzw. auf die Erläuterungen vom 08.12.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen Auslagen waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
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HRB 22877: SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Prokura erloschen: Schneider, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
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HRB 22877: SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 hat die Änderung der §§ 6 Abs. 4 (Gesellschafterversammlung) und 7 Abs. 2 (Beschlüsse der Gesellschafter) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 22877 HRB 22877: SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krieweth, Klaus-Dieter, Lauf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsf…
HRB 22877: SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krieweth, Klaus-Dieter, Lauf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Britting, Verena, geb. Krieweth, Neunkirchen a. Sand, *XX.XX.XXXX; Krieweth, Vanessa, Lauf a.d.Pegnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Krieweth, Vanessa, Lauf a.d.Pegnitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22877 HRB 22877:SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Einzelprokura: Krieweth, Vanessa, Lauf a.d.Pegnitz, *XX.XX.XXXX; Schneider, Klaus, Nürnberg, *XX.…
HRB 22877:SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Einzelprokura: Krieweth, Vanessa, Lauf a.d.Pegnitz, *XX.XX.XXXX; Schneider, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22877 SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Endres, Rolf Kurt, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Endres, Rolf Kurt, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 22877 SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Übernahme von Speditions-, Logistik- und Lagergeschäften im nationale…
SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Übernahme von Speditions-, Logistik- und Lagergeschäften im nationalen und internationalen Bereich sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Güterbeförderung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz ist ebenfalls Gegenstand des Unternehmens.
Veränderungen
HRB 22877 SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2009 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) …
SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein, Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein.Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2009 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme von Speditions-, Logistik- und Lagergeschäften im nationalen und internationalen Bereich, insbesondere für den Bereich der Druckindustrie, sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Güterbeförderung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz ist Gegenstand des Unternehmens.
Neueintragungen
HRB 22877 SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein (Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2006. Gegenstand des Unternehmens: …
SOTRAPRINT Spedition und Lagerlogistik GmbH, Wendelstein (Sperbersloher Str. 124, 90530 Wendelstein). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2006. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme von Speditions-, Logistik- und Lagergeschäften im nationalen und internationalen Bereich, insbesondere für den Bereich der Druckindustrie, sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten; die Beförderung von Personen oder Gütern nach dem Personenbeförderungs- und Güterkraftverkehrsgesetz ist jedoch nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Endres, Rolf Kurt, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Krieweth, Klaus-Dieter, Lauf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.