HRA 101123 früher Amtsgericht Hameln
Sonnen-Apotheke Franziska Willige e.K.
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Marktstr. 40, 30890 BarsinghausenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Barsinghausen
- Rechtsform
- Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
- Letzte Eintragung
- 06.06.2024
- Datenstand
- 2025-01-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Franziska Willige
Barsinghausen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-01-31 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Sonnen - Apotheke Apothekerin Brigitte Brauns Barsinghausen
- Sonnen-Apotheke und Sanitätshandel Apotheker Jochen Brauns Barsinghausen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 28.10.2025
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 28.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 27.10.2025
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 12a Abs. 1 InsO
EUR
Erhöhung für die Betriebsfortführung
EUR
Erhöhung für Arbeitnehmerangelegenheiten
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Schuldnerin festgesetzt.
Die vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.10.2025 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters ergibt sich aus § 12a Abs. 1 S. InsVV i. V. m. §§ 7, 8, 10, 12 Abs. 3 InsVV.
Bei der Berechnung der Vergütung ist ein Betrag in Höhe von ... € nach dem Schätzwert der Masse zur Zeit der Verfahrensbeendigung zugrunde gelegt worden. Die Bruchteilsvergütung des vorläufigen Sachwalters ist in Höhe der Regelvergütung von 25 % der Vergütung des Sachwalters festgesetzt worden, § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV. Für die Fortführung des Geschäftsbetriebes ist ein Zuschlag von 35 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitnehmern des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin ist ein Zuschlag von 10 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im einzelnen wird insoweit Bezug auf die zutreffende Begründung des Antrags des vorläufigen Sachwalters.
Die Auslagen des vorläufigen Sachwalters sind gemäß §§ 12a Abs. 3, 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 25.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 27.08.2025
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 26.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 06.08.2025
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.09.2025, 13:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hameln, 06.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 03.06.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 03.06.2024
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 25.04.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 25.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 29/24 -3 · Willige, Franziska · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 29/24 -3
- Wirksam am
- 21.03.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101123
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Tel.: 0511/71104130, Fax: 0511/71104125, Internet: www.hww.eu.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 21.03.2024
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.