HRB 210488

SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gehrden

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Registerdaten

Sitz
Gehrden
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
16.10.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 210488), vertr. d.: 1. Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), 2. Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 16.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
27.03.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIKROGGE GmbH, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Franziska Rogge, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden, sowie Herrn Friedrich Rogge, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt EUR 175.037,25. Davon sind noch Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen nach § 38 InsO in Höhe von EUR 474.372,33. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln, Geschäfts-Nr.: 37 IN 39/20 -2-, aus.
Amtsgericht Hameln

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
12.02.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 210488), vertr. d.: 1. Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), 2. Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hameln, 06.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
21.10.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 210488), vertr. d.: 1. Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), 2. Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 85 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.09.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 378.927,46 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Für die vorgenommene Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde ein Zuschlag i.H.v. 15% beantragt und festgesetzt.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 207.413,12 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 100 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 45 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 17.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
24.09.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 210488), vertr. d.: 1. Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), 2. Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hameln, 23.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
21.06.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 210488), vertr. d.: 1. Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), 2. Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln, 20.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 210488 HRB 210488: SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Gehrden, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Brisch, Norbert, Hannover, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelö…
HRB 210488: SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Gehrden, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Brisch, Norbert, Hannover, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
31.07.2020
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20 -2-: Über das Vermögen der SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH,
Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 210488), vertr. d.: 1.
Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), 2.
Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), ist am
31.07.2020 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1,
30169 Hannover, Tel.: 0511/26094450, Fax: 0511/62628710, E-Mail:
eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.10.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (26.10.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln, 31.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 39/20 · SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
37 IN 39/20
Wirksam am
04.06.2020
Registerbezug
Hannover, HRB 210488
37 IN 39/20 -2-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden (AG Hannover,
HRB 210488), vertr. d.: 1. Frankziska Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden,
(Geschäftsführerin), 2. Friedrich Rogge, Wiesenstraße 36, 30989 Gehrden,
(Geschäftsführer), ist am 04.06.2020 um 09:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert,
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/26094450, Fax: 0511/62628710,
E-Mail: eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 04.06.2020

Datenschutzhinweis:

Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über
Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 210488 HRB 210488: SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Gehrden, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Einzelprokura: Brisch, Norbert, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 210488: SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Gehrden, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Einzelprokura: Brisch, Norbert, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 210488 SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Gehrden, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2013. Geschäftsanschrift: Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Gegensta…
SONDERFAHRZEUGTECHNIK ROGGE GmbH, Gehrden, Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2013. Geschäftsanschrift: Wiesenstr. 36, 30989 Gehrden. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugeinbauten und Sonderfahrzeugtechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Rogge, Franziska, Gehrden, *XX.XX.XXXX; Rogge, Friedrich, Gehrden, *XX.XX.XXXX.

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