HRB 9256

Solident Zahntechnik GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bottrop

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Registerdaten

Sitz
Bottrop
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 165 IN 45/24 · Solident Zahntechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 45/24
Wirksam am
15.07.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 9256
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 45/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 9256 eingetragenen Solident Zahntechnik GmbH, Osterfelder Str. 134, 46242 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Enning, Heinrich-Heine-Gärten 13, 40549 Düsseldorf

ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

165 IN 45/24
Amtsgericht Essen, 14.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 165 IN 45/24 · Solident Zahntechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 45/24
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 9256
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 45/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 9256 eingetragenen Solident Zahntechnik GmbH, Osterfelder Str. 134, 46242 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Enning, Heinrich-Heine-Gärten 13, 40549 Düsseldorf

Geschäftszweig: Führung eines zahntechnischen Labors

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.09.2024, um 11:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 18.11.2024.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

165 IN 45/24
Essen, 26.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9256 HRB 9256: Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop, Osterfelder Straße 134, 46242 Bottrop. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2018 sowie der Zust…
HRB 9256: Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop, Osterfelder Straße 134, 46242 Bottrop. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2018 mit der Enning Zahntechnik GmbH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 13892) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 9256 HRB 9256: Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop, Osterfelder Straße 134, 46242 Bottrop. Bestellt als Geschäftsführer: Enning, Frank, Dorsten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im …
HRB 9256: Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop, Osterfelder Straße 134, 46242 Bottrop. Bestellt als Geschäftsführer: Enning, Frank, Dorsten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 9256 HRB 9256: Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop, Am Lohdick 21, 46236 Bottrop. Änderung zur Geschäftsanschrift: Osterfelder Straße 134, 46242 Bottrop. Nicht mehr Geschäftsführer: Welz, Christian, Bottrop, *XX.X…
HRB 9256: Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop, Am Lohdick 21, 46236 Bottrop. Änderung zur Geschäftsanschrift: Osterfelder Straße 134, 46242 Bottrop. Nicht mehr Geschäftsführer: Welz, Christian, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 9256 Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop (Am Lohdick 21, 46236 Bottrop). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2007. Gegenstand: Führung eines zahntechnischen Labors. Stammkapital: …
Solident Zahntechnik GmbH, Bottrop (Am Lohdick 21, 46236 Bottrop). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2007. Gegenstand: Führung eines zahntechnischen Labors. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thelen, Rainer, Bottrop, *XX.XX.XXXX; Welz, Christian, Bottrop, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.