HRA 11222

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landshut

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Registerdaten

Sitz
Landshut
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.07.2023.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt gemäß §§10 i. V. m. 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 3 InsVV und § 63 Abs. 3 InsO 25 % aus der oben aufgeführten Regelvergütung von XXX EUR. Dies entspricht XXX EUR.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 245 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Die äußerst komplexe gesellschaftsrechtliche Struktur der Insolvenzschuldnerin rechtfertigen hier im Zusammenspiel mit der ebenfalls insolventen Solarpark Fürstenwalde IV GmbH & Co. KG den Ansatz eines Zuschlags von 200 %, aufgeteilt auf beide Insolvenzen. Die Aufarbeitung dieser gesellschaftsrechtlichen Verflechtung erfolgte ohne die Unterstützung externer Berater und somit ohne zusätzliche Belastung der Insolvenzmasse. Der Ansatz eines Zuschlags von 100 % in diesem Verfahren ist somit gerechtfertigt.
Ein weiterer Zuschlag wird in Höhe von 145 % nach entsprechender Vergleichsberechnung gemäß § 3 Abs. 1 b InsVV für die Betriebsfortführung geltend gemacht. Diese erfolgte während der gesamten Zeit der vorläufigen Verwaltung und nahm die Arbeitskraft des Verwalters in erheblichem Umfang in Anspruch.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Der bereits mit Beschluss vom 11.08.2023 gewährte Vorschuss in Höhe von XXX EUR war zu berücksichtigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
25.10.2022
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH, Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.10.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2022 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH, Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Bachstraße 6, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Solarpark Fürstenwalde IV GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab 01.01.2022 als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
23.12.2021
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH, Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 21.12.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.01.2022 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 21.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
06.10.2020
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 05.10.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 erfolgt im schriftlichen
Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2020 der Forderungsanmeldung
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
27.01.2020
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.01.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.02.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
20.01.2020
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
Amtsgericht Landshut
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Landshut am 17.01.2020 folgenden
Beschluss

Zur Prüfung der von der WEDIS Management GmbH (IN 431/18, AG Landshut)
angemeldeten Insolvenzforderung wird Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic,
Bachstr. 6, 84036 Landshut, zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Der im Verfahren Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG bestellte
Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler ist in dem beim
Amtsgericht Landshut unter Aktenzeichen IN 431/18 anhängigen Verfahren der
WEDIS Management GmbH ebenfalls als Insolvenzverwalter eingesetzt. Er könnte
sich somit bei der Prüfung der Forderung, die von der WEDIS Management GmbH im
gegenständlichen Verfahren angemeldet wird, in einem Interessenskonflikt
befinden.
Daher ist zur Prüfung dieser Forderung ein Sonderinsolvenzverwalter zu
bestellen.
Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic ist zur Übernahme dieses Amtes geeignet
und hat sich unter Verzicht auf eine Vergütung zur Übernahme des Amtes bereit
erklärt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
14.11.2019
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über unten stehende Punkte das schriftliche Verfahren
gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt:

1. Die Gläubigerversammlung soll darüber entscheiden, ob dem Abschluss des
"Kaufver trags (Asset Deal)" gemäß notarieller Urkunde des Notars Christian
Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut, URNr. 2607/2019 vom 11.11.2019,
zwischen dem Unterzeichner als Insolvenzverwalter der Solarpark Fürstenwalde IV
GmbH & Co. KG und der Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG auf der einen
Seite und der SEAC Invest 6 GmbH & Co. KG auf der anderen Seite zugestimmt
wird.

2. Die Gläubigerversammlung soll darüber entscheiden, ob dem Abschluss des
"Kauf vertrags (Grundbesitz)" gemäß notarieller Urkunde des Notars Christian
Steer, Isarge stade 748, 84028 Landshut, URNr. 2606/2019 vom 11.11.2019,
zwischen dem Unterzeich ner als Insolvenzverwalter der Solarpark Fürstenwalde
IV GmbH & Co. KG und der So larpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG auf der einen
Seite und der SEAC Invest 6 GmbH & Co. KG auf der anderen Seite zugestimmt
wird.
Die Gläubiger mögen nach Ansicht des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr.
jur. Marc Zattler bedenken, dass
- ein Weiterbetreiben der Solarparks zu Lasten der Insolvenzmasse den
einfachen, unge- sicherten Gläubigern nicht zuzumuten ist, da die Sanierung des
Solarparks mit Kosten im hohen siebenstelligen Bereich verbunden ist;
- nur über das vorgeschlagene Verwertungsszenario eine bestmögliche
Gläubigerbefriedi- gung unter Minimierung der Risiken auch für die einfachen
ungesicherten Gläubiger ge- währleistet werden kann;
- ansonsten nur die Zerschlagung des Solarparks bleibt, die ebenfalls mit hohen
Masse- verbindlichkeiten verbunden ist, die den zu erwartenden Massezufluss
weit übersteigen.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.12.2019 Einwendungen
gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 14.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
22.10.2018
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
1. die Beibehaltung des Verwalters, §§ 56,57 InsO
2. die Beibehaltung des vorhandenen Anderkontos bei der Deutschen Bank Privat
und Geschäftskunden und Bestimmung des Anderkontos zur Hinterlegungsstelle
gemäß § 149 InsO
3. die Ermächtigung des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
allgemein Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert zu führen
sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits
gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen
hier insbesonders: Zustimmung zur Aufnahme und Fortführung des zusammen mit der
Solarpark Fürstenwalde IV GmbH & Co. KG gegen den Verteilnetzbetreiber E.DIS AG
sowie die E.DIS Netz GmbH vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder (Az.: 11 O
261/17) geführten Rechtsstreits
4. die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung vom 15.10.2018 zwischen der
OSOLEMIO Fürstenwalde GmbH & Co. KG und dem Insolvenzverwalter
5. die vorläufige Fortführung des Unternehmens Solarpark Fürstenwalde V GmbH &
Co. KG zu Lasten der Insolvenzmasse
6. die Zustimmung zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (GHV 70/0459/7058775/285) für
die Tätigkeit des Gutachters und (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. nach
Insolvenzeröffnung als Insolvenzverwalter (Versicherungssumme 5 Mio. €)

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.11.2018 Einwendungen
gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 22.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11222 HRA 11222: Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.09.2018 (Az. IN 411/18) d…
HRA 11222: Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.09.2018 (Az. IN 411/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
03.09.2018
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Solarenergie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler
Bachstraße 6, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2018 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.11.2018,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.06.2018 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 411/18 · Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Wirksam am
27.06.2018
Registerbezug
Landshut, HRA 11222
IN 411/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isargestade 748, 84028 Landshut,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WEDIS Management GmbH,
Isargestade 748, 84028 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Schulze York, Adamweg 8 a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11222
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Solarenergie

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 27.06.2018 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Marc
Zattler, Bachstraße 6, 84036 Landshut, Telefon: +49(871)94321-0, Telefax: +49
(871)94321-50, Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 11222 HRA 11222: Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. (Erzeugung erneuerbarer Energie, insbesondere Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Fürs…
HRA 11222: Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. (Erzeugung erneuerbarer Energie, insbesondere Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Fürstenwalde/Spree.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Isargestade 748, 84028 Landshut. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: WEDIS Management GmbH, Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 8465), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.