HRB 7462
Solar Millennium AG
aktuell 47 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Nägelsbachstr. 33, 91052 ErlangenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Erlangen
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 25.02.2015
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Belte
Gummersbach
Christian Beltle
Gummersbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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die Projektentwicklung und Realisierung von solarthermischen Kraftwerken und anderer Anlagen im Bereich der regenerativen Energien sowie deren Forschung und Weiterentwicklung. Die Begründung, das Halten, der An- und Verkauf von Beteiligungen sowie die Konzeption und Durchführung der Finanzierung von solarthermischen Kraftwerksprojekten und anderer Anlagen im Bereich der regenerativen Energien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Teile ihres Unternehmensgegenstandes auf Tochterfirmen zu übertragen. Die Verwaltung eigenen Vermögens ist vom Unternehmensgegenstand umfasst.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 06.10.2025
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den Vorstand Beltle Christian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die UniCredit Bank GmbH wird als Mitglied des Gläubigerausschusses entlassen.
Gründe:
Die UniCredit Bank GmbH beantragte die Entlassung aus dem Gläubigerausschuss. Die GmbH ist nach formwechselnder Umwandlung gem. §§ 190 I, 202 I Nr. 1 UmwG identisch mit dem bestellten Gläubigerausschussmitglied UniCredit Bank AG, Workout Individual Nürnberg.
Der Antrag ist zulässig und als Anregung zu werten. Es wurde dargelegt, dass das Gläubigerausschussmitglied die Beziehung zum Insolvenzverfahren durch Aufgabe seiner Gläubigereigenschaft verloren hat.
Es wird kein Vergütungsantrag mehr gestellt und auf die übliche Vergütung verzichtet.
Der Insolvenzverwalter wurde zu dem Antrag gehört und hat keine Einwände erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
oder bei dem
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 06.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 20.03.2025
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 948/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den Vorstand Beltle Christian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Klaus Nieding, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt/Main, für die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses wird wie folgt festgesetzt: x EUR
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 27.01.2025.
Beantragt wurde für den Zeitraum von 01.01.2017 bis 31.12.2024 ein Stundensatz von x EUR. Geltend gemacht wurden 67,37 Stunden.
Der Insolvenzverwalter wurde gehört und sah den Vergütungssatz als gerechtfertigt an. Der Zeitaufwand erscheint plausibel und nachvollziehbar.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
oder bei dem
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 19.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 21.09.2023
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den Vorstand Beltle Christian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
Es wird eine Abschlagsverteilung vorgenommen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 264.870.424,21 EUR steht ein Betrag von 7.946.112,73 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 21.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 23.03.2023
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den Vorstand Beltle Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Berlinstr. 11, 51645 Gummersbach
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17222 und 17223 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 03.12.2021
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den
Vorstand Beltle Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Berlinstr. 11, 51645
Gummersbach
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des
Gläubigerausschusses UniCredit Bank AG, Workout Individual Nürnberg, Königstr.
1-3, 90325 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 31.08.2021.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR für 10,75 Stunden und BETRAG
EUR für 3,5 Stunden (Fahrtzeiten).
Gem. § 17 InsVV war ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen für
Fahrtkosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
oder bei dem
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine
Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten
Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab 01.01.2022 als elektronisches
Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen
vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach
den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit
bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf
Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 06.05.2021
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den
Vorstand Beltle Christian, 51645 Gummersbach
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§
38 InsO) Tabellenblattnummer 17224 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2021 der Forderungsanmeldung
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 06.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 06.08.2019
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solar Millennium AG, Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen, vertreten durch den
Vorstand Beltle Christian, 51645 Gummersbach
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7462
- Schuldnerin -
|findet mit Zustimmung des Gläubigerausschusses eine weitere
Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 10.601.701,68 Euro Verteilungsmasse,
zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 265.042.541,92 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 06.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7462 HRB 7462:Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen.Bestellt: Vorstand: Belte, Christian, Gummersbach, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Withag, Jan, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Prokura erloschen: Dr. Dekkers, Ruud, NZ Duiven / Niederlande, *XX.XX.XXXX; Formica, Marcello, Gummersbach, *XX.XX.XXXX; Meissner, Nicole, Nü…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 28.02.2012 (Az. IN 948/11) das Insolvenzverfahren eröffnet …
Insolvenzbekanntmachung IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 948/11 · Solar Millennium AG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- 503 IN 948/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Fürth, HRB 7462
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Wolff, Christoph, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Beim Amtsgericht Fürth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Nicht eingetragen: Mit Beschluss des Registergerichts vom 06.10.2011 wurde Marc van Herreweghe, Eckersdorf, gem. § 104 Abs. 1 AktG zum Aufsic…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Vorstand: Blamberger, Oliver, Dietfurt, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Zenk, Thomas, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Prokura erloschen: Link, Andreas, Ipsheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: D…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Bestellt: Vorstand: Dr. Wolff, Christoph, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Gladen, Henner, Neunkirchen a. Br., *XX.XX.XXXX; Mayer, Thomas, Fürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Dr. With…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nägelsbachstr. 33, 91052 Erlangen.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Prokura erloschen: Niendorf, Frank, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Die Hauptversammlung vom 06.05.2010 hat die Änderung der §§ 4 Abs. 9 (Grundkapital), 24 (Einberufung und Teilnahmerecht) und 25 (Stimmrecht) d…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Bestellt: Vorstand: Blamberger, Oliver, Dietfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit si…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Claassen, Utz, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Bestellt: Vorstand: Prof. Dr. Claassen, Utz, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Formica, Marcello, Gummersbach, *XX.XX.XXXX; Niendorf, Fra…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.05.2009 die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2008 und die Änderung des § 4 Abs. 8 (Höhe und E…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Dr. Gladen, Henner, Neunkirchen a. Br., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen, Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen.Geschäftsanschrift: Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bla…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen (Nägelsbachstraße 40, 91052 Erlangen). Die Hauptversammlung vom 29.04.2008 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 8 (Höhe und Einteilung des Gr…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen (Nägelsbachstraße 40, 91052 Erlangen). Auf Grund der in der Satzung vom 22.06.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.584.505,00 EUR auf 12.500.000,0…
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen (Nägelsbachstraße 40, 91052 Erlangen). Ausgeschieden: Vorstand: Drummer, Mathias, Forchheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 7462 Solar Millennium AG, Erlangen (Nägelsbachstraße 40, 91052 Erlangen). Die Hauptversammlung vom 23.05.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgege…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.