HRB 201408
Solar Development Group GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Osnabrück
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Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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8 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- STG Zweihundertachtundfünfzigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Osnabrück
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 41 IN 11/19 · Solar Development Group GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 11/19
- Wirksam am
- 23.08.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 201408
xxx
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
-
xxx
EUR
abzüglich 50 % gem. § 3 Abs. 2 c InsVV
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Der Betrag wird gegen die Insolvenzmasse festgesetzt und ist nach Rechtskraft von der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück aus der Insolvenzmasse an den ehemaligen Insolvenzverwalter zu zahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.06.2021 beantragte der ehemalige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Zeit vom 01.08.2019 bis 22.10.2019.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt xxx EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
II.
Der ehemalige Insolvenzverwalter beantragte, aufgrund der Kürze seiner Tätigkeit einen Abschlag in Höhe von 50 % auf die Regelvergütung vorzunehmen.
Gem. § 3 Abs. 2 lit. c Alt. 2 InsVV ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt, wenn das Amt des Insolvenzverwalters vorzeitig endet. Der Grad der Minderung richtet sich nach dem erreichten Stand der Tätigkeit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in der Anfangsphase eines Insolvenzverfahrens der Arbeitsaufwand regelmäßig am größten ist und mit zunehmender Dauer abnimmt. (vgl. BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 33. Edition, § 3 Rn. 20; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl. 2019, § 3 Rn. 116 f.). Der von dem ehemaligen Insolvenzverwalter beantragte Abschlag in Höhe von 50 % erscheint daher angemessen.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 23.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 41 IN 11/19 · Solar Development Group GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 11/19
- Wirksam am
- 07.06.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 201408
Group GmbH, Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 201408),
vertr. d.: Prof.Dr. Dieter Otten, Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Insolvenzverwalterin, der Schuldnerin
und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des ehemaligen
Insolvenzver-walters Rechtsanwalt Dr. Frank Krüger entspricht, wird auf den
12.07.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei
dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 07.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 11/19 · Solar Development Group GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 11/19
- Wirksam am
- 26.01.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 201408
Group GmbH, Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 201408),
vertr. d.: Prof.Dr. Dieter Otten, Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird
bestimmt auf
11.02.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO), und zwar:
- Die Gläubigerversammlung stimmt einem außergerichtlichen
Vergleichsabschlusss der Insolvenzverwalterin mit der EVIR RE GmbH & Co. KG zu,
wonach gegen Zahlung eines Betrages von 30.000 € zu Gunsten der Insolvenzmasse
auf eine Anfechtung der Übertragung der Geschäftsanteile der griechischen
Gesellschaft SPPL (Solar Power Plant Lassithi EPE) verzichtet wird."
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
Abs. 1 Satz 3 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Tag der Gläubigerversammlung entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden..
Der vollständige Beschluss und der Antrag der Insolvenzverwalterin auf
Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren
nebst Begründungkann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/
31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 26.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 11/19 · Solar Development Group GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 11/19
- Wirksam am
- 22.10.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 201408
Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 201408), vertr. d.:
Prof.Dr. Dieter Otten, Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter auf seinen Antrag aus wichtigem Grund
entpflichtet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist nunmehr bestellt:
Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/
1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet:
www.schoofspartner.de.
Amtsgericht Osnabrück, 22.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201408 HRB 201408: Solar Development Group GmbH, Osnabrück, Nienburger Straße 14, 49088 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 11/19) vom 01.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
Forderungsprüfung 41 IN 11/19 · Solar Development Group GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 11/19
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 201408
Str. 14, 49088 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 201408), vertr. d.: Prof.Dr. Dieter
Otten, Nienburger Str. 14, 49088 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist am
01.08.2019 um 11:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Frank Krüger, Sutthauser Str. 394,
49080 Osnabrück, Tel.: 0541-990330, Fax: 0541-9903310.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 11.09.2019,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin entspricht, ist der:
22.10.2019
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden,
liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074
Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 01.08.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201408 Solar Development Group GmbH, Osnabrück, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim. Neue Geschäftsanschrift: Nienburger Straße 14, 49088 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Lämmerhirt, Thomas, Kelkheim, *XX.XX.…
HRB 201408 Solar Development Group GmbH, Osnabrück, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim. Geschäftsanschrift: Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim. Bestellt als Geschäftsführer: Lämmerhirt, Thomas, Kelkheim, *XX.XX.XXXX,…
HRB 201408 STG Zweihundertachtundfünfzigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück (Nienburger Straße 14, 49088 Osnabrück). Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 hat eine Änderung des …
HRB 201408 STG Zweihundertachtundfünfzigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück (Niedersachsenstr. 14, 49074 Osnabrück). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.…
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