HRB 721986

SoHo Turley Development GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mannheim

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Registerdaten

Sitz
Mannheim
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 721986 HRB 721986: SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Prokura erloschen: Gruhnert, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 721986: SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Prokura erloschen: Gruhnert, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 721986 HRB 721986: SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 16.10.2020 (2 IN 1295/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaf…
HRB 721986: SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 16.10.2020 (2 IN 1295/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 2 IN 1295/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 1295/20 · SoHo Turley Development GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1295/20
Wirksam am
19.10.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 721986
2 IN 1295/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SoHo Turley Development GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas (genannt Tom) Bock
Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim
eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim unter Register-Nr.:
HRB 721986
Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen
einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von
Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin von Gesellschaften, die den Erwerb und die
Entwicklung von Immobilien zum Unternehmenszweck haben sowie die Verwaltung
eigenen Vermögens.
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 16.10.2020 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren
eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sabine Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.11.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
14.12.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 11.01.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, Amtsgericht Mannheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 11.01.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, Amtsgericht Mannheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 16.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 721986 HRB 721986: SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fusca, Daniele, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 721986: SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fusca, Daniele, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 721986 HRB 721986:SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 27.…
HRB 721986:SoHo Turley Development GmbH, Mannheim, Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 94747) nach Mannheim verlegt. Geschäftsanschrift: Turley-Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin von Gesellschaften, die den Erwerb und die Entwicklung von Immobilien zum Unternehmenszweck haben sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bock, Thomas (genannt Tom), Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Fusca, Daniele, Mannheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Gruhnert, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.