HRB 52250
SOHO GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dreieich
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Registerdaten
- Sitz
- Dreieich
- Datenstand
- 2024-03-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- SOHO GmbH Neu-Isenburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 498/23 · SOHO GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 498/23
- Wirksam am
- 09.07.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52250
08.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SOHO GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52250),
vertreten durch:
1. Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, (Beistand),
wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.
Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Schneider, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140
wird auf Eigenantrag aus wichtigem Grund aus seinem Amt entlassen (§ 59 InsO).
Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com.
wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt zur eventuellen
- Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter/in (§ 57 InsO entspr.).
Die besondere Gläubigerversammlung wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 18.09.2026 (Stichtag) beim Insolvenzgericht einzureichen. Der genannte Stichtag entspricht der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren.
Sofern bis zu dem oben genannten Stichtag entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung einberaumt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluß kann von den Beteiligten zu den üblichen Sprechzeiten (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr) auf der hiesigen Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 08.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 498/23 · SOHO GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 498/23
- Wirksam am
- 08.05.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52250
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 498/23 · SOHO GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 498/23
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52250
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 09.01.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 30.01.2024, 09:30 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 498/23 · SOHO GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 498/23
- Wirksam am
- 04.12.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52250
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SOHO GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52250),
vertreten durch:
1. Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, (Beistand),
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Steffen Schneider, (F-Fach 14), Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 498/23 · SOHO GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 498/23
- Wirksam am
- 13.10.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52250
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 52250 HRB 52250: SOHO GmbH, Neu-Isenburg, Hugenottenallee 169, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sit…
HRB 52250 HRB 52250: SOHO GmbH, Neu-Isenburg, Hugenottenallee 169, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2019. Geschäftsanschrift: Hugenottenallee 169, 63263 Neu-Ise…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.