HRB 213150
Socrates SPV General Partner GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Osnabrück
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Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Socrates SPV General Partner GmbH Haselünne
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 27/20 · Socrates SPV General Partner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 27/20
- Wirksam am
- 03.09.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213150
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 41 IN 27/20 · Socrates SPV General Partner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 27/20
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213150
EUR
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 03.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 213150 HRB 213150: Socrates SPV General Partner GmbH, Osnabrück, Professor-Porsche-Straße 1, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Baecker, Jens, Idstein, *XX.XX.XXXX; Steinkellner, Thomas, Hamburg, *XX.XX.X…
Forderungsprüfung 41 IN 27/20 · Socrates SPV General Partner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 27/20
- Wirksam am
- 10.02.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213150
General Partner GmbH, Professor-Porsche-Str. 1, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück,
HRB 213150), vertr. d.: 1. Thomas Steinkellner, c/o CEZ Deutschland GmbH, Am
Santorkai 74, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. Jens Baecker, c/o CEZ
Deutschland GmbH, Am Sandtorkai 74, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), ist
Rechtsanwalt Tjark Symalla, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück zum
Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Klaus Niemeyer als Insolvenzverwalter über das
Vermögen folgender Gesellschaften angemeldeten Forderungen:
Windpark Harrenstetter Heide GmbH & Co. KG
Windpark Palmpohl GmbH & Co. KG
Windpark Soeste GmbH & Co. KG
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 10.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 213150 HRB 213150: Socrates SPV General Partner GmbH, Osnabrück, Professor-Porsche-Straße 1, 49076 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 27/20) vom 16.12.2020 ist über das Vermögen der Gesell…
Forderungsprüfung 41 IN 27/20 · Socrates SPV General Partner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 27/20
- Wirksam am
- 17.12.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213150
Professor-Porsche-Str. 1, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 213150), vertr.
d.: 1. Thomas Steinkellner, c/o CEZ Deutschland GmbH, Am Santorkai 74, 20457
Hamburg, (Geschäftsführer), 2. Jens Baecker, c/o CEZ Deutschland GmbH, Am
Sandtorkai 74, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 16.12.2020 um 11:30 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt
Klaus Niemeyer, Schillerstr. 20, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541 / 33 85 00, Fax:
0541 / 33 850-50.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.01.2021,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin entspricht, ist der: 09.03.2021
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden,
liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074
Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 16.12.2020
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 213150 HRB 213150: Socrates SPV General Partner GmbH, Osnabrück, Professor-Porsche-Straße 1, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Luchterhand, Heinz, Andorra la Vella / Andorra, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer…
HRB 213150 HRB 213150: Socrates SPV General Partner GmbH, Osnabrück, Professor-Porsche-Straße 1, 49076 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschä…
HRB 213150 HRB 213150: Socrates SPV General Partner GmbH, Osnabrück, Professor-Porsche-Straße 1, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Kubitza, Jörg, Eutin, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Baecker, Jens, Idstein, …
HRB 213150 HRB 213150: Socrates SPV General Partner GmbH, Haselünne, Neustadtstraße 34, 49740 Haselünne. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.