HRB 13852

Snack-Bär GmbH

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Balthasar-Permoser-Str. 10, 83329 Waging a. See

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Waging a. See
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.05.2012
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christiane Meißner

Traunstein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-03 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-08 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Snack-Bär GmbH Traunstein

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Süßwaren, und Lizenzen, insbesondere in Form von Franchise sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Vermieten und Verpachten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 247/26 · Snack-Bär GmbH · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 247/26
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Traunstein, HRB 13852
4 IN 247/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Snack-Bär GmbH, Balthasar-Permoser-Straße 10, 83329 Waging, vertreten durch die Geschäftsführerin Meissner Christiane
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 13852
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.10.2026 um 11:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Severin Kiesl, Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031)233890, Telefax: +49(8031)13892, E-Mail: kanzlei@kiesl.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13852 Snack-Bär GmbH, Traunstein, Marwanger Straße 5, 83278 Traunstein. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Sitz, Gegenstand. Neuer Sitz: Waging a. See. …
Snack-Bär GmbH, Traunstein, Marwanger Straße 5, 83278 Traunstein. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Sitz, Gegenstand. Neuer Sitz: Waging a. See. Geschäftsanschrift: Balthasar-Permoser-Str. 10, 83329 Waging a. See. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit Süßwaren, und Lizenzen, insbesondere in Form von Franchise sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Vermieten und Verpachten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.
Veränderungen
HRB 13852 Snack-Bär GmbH, Traunstein, Marwanger Straße 5, 83278 Traunstein. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Marwanger Straße 5, 83278 Traunstein.
Snack-Bär GmbH, Traunstein, Marwanger Straße 5, 83278 Traunstein. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Marwanger Straße 5, 83278 Traunstein.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.