HRB 3172

SMP Finanzdienstleistungen AG

Amtsgericht Hof · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gattendorf

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Registerdaten

Sitz
Gattendorf
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 284/02 · SMP Finanzdienstleistungen AG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 284/02
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Hof, HRB 3172
IN 284/02

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SMP Finanzdienstleistungen AG, Schlossallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch den Vorstand Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 3172
- Schuldnerin -

Der Antrag der Schuldnerin vom 21.12.2023, gerichtet auf die Einstellung des Verfahrens gemäß § 212 InsO, wird zurückgewiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 23.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 284/02 · SMP Finanzdienstleistungen AG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 284/02
Wirksam am
09.07.2025
Registerbezug
Hof, HRB 3172
IN 284/02

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SMP Finanzdienstleistungen AG, Schlossallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch den Vorstand Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 3172
- Schuldnerin -

hat die Schuldnerin am 21.12.2023 beantragt, das Insolvenzverfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gem. § 212 InsO einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hof - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 08.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 284/02 · SMP Finanzdienstleistungen AG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 284/02
Wirksam am
13.05.2025
Registerbezug
Hof, HRB 3172
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 284/02

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SMP Finanzdienstleistungen AG, Schlossallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch den Vorstand Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 3172
- Schuldnerin -

Veröffentlichungstext:

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Hubertus Benecke, Berghof 13, 96215 Lichtenfels, für die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
oder bei dem
Landgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 07.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 284/02 · SMP Finanzdienstleistungen AG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 284/02
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hof, HRB 3172

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.