HRB 184202
SMB Copia Invest GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-17 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Medalya Investment GmbH Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 27.03.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH, Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 184202
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Verkauf des 500/100.000 Miteigentumsanteils an dem Grundstück Blatt 722, lfd. Nr 1 Flur 1, Flurstück 824 verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 19, eingetragen im Grundbuch von Potsdam zu einem Kaufpreis von 22.500,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.04.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 17.02.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH, Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 184202
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.02.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die die Zustimmung zum Verkauf des 500/100.000 Miteigentumsanteiles an dem Grundstück Blatt 723, lfd. Nr 1 Flur 1, Flurstück 824 verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 20, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, beim Amtsgericht Potsdam sowie
die Zustimmung zum Verkauf des 500/100.000 Miteigentumsanteiles an dem Grundstück Blatt 721, lfd. Nr 1 Flur 1, Flurstück 824 verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 18, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, beim Amtsgericht Potsdam
wird bestimmt auf
Montag, 02.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 14.08.2025
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH, Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 184202
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Wähnert, Hafemeister, Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 9572/23/AP/B58413
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.08.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf des 3.317/100.000 Miteigentumsanteiles an dem Grundstück Blatt 795, lfd. Nr 1 Nr. 1, verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Nr. 22 bezeichneten Wohnung, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, beim Amtsgericht Potsdam
die Zustimmung zum Verkauf des 500/100.000 Miteigentumsanteiles an dem Grundstück Blatt 821, lfd. Nr 1 Nr. 1, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 48, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, beim Amtsgericht Potsdam
die Zustimmung zum Verkauf des 500/100.000 Miteigentumsanteiles an dem Grundstück Blatt 822, lfd. Nr 1 Nr. 1, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 49, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, beim Amtsgericht Potsdam
wird bestimmt auf
Montag, 01.09.2025, 11:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 26.05.2025
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH, Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 184202
- Schuldnerin -|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.05.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1. Zustimmung zum Verkauf des Miteigentumsanteils an dem Grundstück eingetragen im Grundbuch von Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Blatt 793, verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Nr. 20 bezeichneten Wohnung
2. Zustimmung zum Verkauf des Miteigentumsanteils an dem Grundstück eingetragen im Grundbuch von Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Blatt 811 verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 38
3.Zustimmung zum Verkauf des Miteigentumsanteils an dem Grundstück eingetragen im Grundbuch von Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Blatt 812, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 39
zu einem Gesamtkaufpreis von 669.000,00 €.
wird bestimmt auf
Montag, 02.06.2025, 11:50 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 31.01.2025
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH, Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 184202
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.01.2025 beschlossen:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
1. Zustimmung zum Verkauf des Grundbesitzes gem. Teileigentumskaufvertrag bzgl. des Tiefgaragenstellplatzes Nr. 37, Am Jungfernsee 2, 4, 4A, 6, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Blatt 810, lfd. Nr. 1, Flur 1, Flurstück 825
2. Zustimmung zum Verkauf des Grundbesitzes gem. Teileigentumskaufvertrag bzgl. des Tiefgaragenstellplatzes Nr. 40, Am Jungfernsee 2, 4, 4A, 6, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Blatt 813, lfd. Nr. 1, Flur 1, Flurstück 825
3. Zustimmung zum Verkauf des Grundbesitzes gem. Teileigentumskaufvertrag bzgl. des Tiefgaragenstellplatzes Nr. 47, Am Jungfernsee 2, 4, 4A, 6, eingetragen im Grundbuch von Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Blatt 820, lfd. Nr. 1, Flur 1, Flurstück 825
wird bestimmt auf
Dienstag, 18.02.2025, 10:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die Kaufverträge können in der Akte eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 12.03.2024
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH,
Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 184202
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Durchführung von Bauvorhaben
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.03.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung dazu, die gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin gerichteten Ansprüche gemäß § 15b InsO in Höhe von rund 1.500.000,00 EUR nicht weiter zu verfolgen
wird bestimmt auf
Dienstag, 02.04.2024, 10:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 19.06.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMB Copia Invest GmbH,
Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 184202
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Durchführung von Bauvorhaben
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.06.2023 um 14.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.09.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 18.07.2023, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 07.11.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.02.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 1145/23 · SMB Copia Invest GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1145/23
- Wirksam am
- 28.02.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 184202
In dem Verfahren über den Antrag d.
SMB Copia Invest GmbH,
Ballenstedter Straße 16 A, 10709 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Itay Medalya und Ben Ezra Shalom,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 184202
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verkauf von Anteilen an Unternehmen, Erwerb von Grundstücken, Entwicklung, Halten und Vermietung oder Verkauf eigener Grundstücke
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.02.2023 um 09:55 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 184202 B HRB 184202 B: SMB Copia Invest GmbH, Berlin, Ahornweg 23, 12529 Schönefeld. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Ahornweg 23, 12529 Schönefeld
HRB 184202 B HRB 184202 B: SMB Copia Invest GmbH, Berlin, Dorfstraße 15, 12529 Schönefeld. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Dorfstraße 15, 12529 Schönefeld
HRB 184202 B HRB 184202 B: SMB Copia Invest GmbH, Berlin, Schlüterstraße 19, 10625 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 wurde ein neuer § 6 (Gewinnverteilung) in den Gesellscha…
HRB 184202 B HRB 184202 B: SMB Copia Invest GmbH, Berlin, Schlüterstraße 19, 10625 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Schlüterstraße 19, 10625 Berlin
HRB 184202 B HRB 184202 B: SMB Copia Invest GmbH, Berlin, Isoldestraße 4, 12159 Berlin. Geschäftsführer: 2. Shalom, Ben Ezra, *XX.XX.XXXX, Ramat-Gaan/Israel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der …
Shalom, Ben Ezra, *XX.XX.XXXX, Ramat-Gaan/Israel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 184202 B HRB 184202 B: SMB Copia Invest GmbH, Berlin, Isoldestraße 4, 12159 Berlin. Firma: SMB Copia Invest GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2017 ist der Gesellschaftsvertrag …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.