HRB 218138

Smarten Energy GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hatten-Sandkrug

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hatten-Sandkrug
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 65 IN 13/22 · Smarten Energy GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 13/22
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 218138
65 IN 13/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smarten Energy GmbH, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten (AG Oldenburg, HRB 218138), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 65 IN 13/22 · Smarten Energy GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 13/22
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 218138
65 IN 13/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smarten Energy GmbH, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten (AG Oldenburg, HRB 218138), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 24.03.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen evtl. nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 65 IN 13/22 · Smarten Energy GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 13/22
Wirksam am
26.09.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 218138
65 IN 13/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smarten Energy GmbH, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten (AG Oldenburg, HRB 218138), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 24.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 65 IN 13/22 · Smarten Energy GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 13/22
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 218138
65 IN 13/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smarten Energy GmbH, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten (AG Oldenburg, HRB 218138), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 20.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 65 IN 13/22 · Smarten Energy GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 13/22
Wirksam am
28.02.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 218138
65 IN 13/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smarten Energy GmbH, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten (AG Oldenburg, HRB 218138), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 30.577,27 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 12.230,91 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Antragsgemäß ist jeweils ein Zuschlag in Höhe von 20 % für die überdurchschnittliche Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Bereich seiner Tätigkeiten der Buchhaltung der Schuldnerin sowie seiner Bemühungen um eine übertragene Sanierung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als angemessen festzusetzen. Im Übrigen wird auf den Antrag vom 16.01.2025 Bezug genommen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 65 IN 13/22 · Smarten Energy GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 13/22
Wirksam am
23.01.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 218138
65 IN 13/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smarten Energy GmbH, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten (AG Oldenburg, HRB 218138), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 21.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 218138 HRB 218138: Smarten Energy GmbH, Hatten-Sandkrug, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten-Sandkrug. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2020, mehrfach geändert. Die Gesellscha…
HRB 218138: Smarten Energy GmbH, Hatten-Sandkrug, Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten-Sandkrug. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2020, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 166679) nach Hatten-Sandkrug beschlossen. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten-Sandkrug. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb sowie Vermietung von Strommessgeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: van Freeden-Hahn, Nadine, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sieger, Gert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.