HRB 236182

Smart Energy Management GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Green City Crowd 01 GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1513 IN 840/22 · Smart Energy Management GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 840/22
Wirksam am
01.09.2022
Registerbezug
München, HRB 236182
1513 IN 840/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Smart Energy Management GmbH, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Mühlhaus Jens
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236182
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München,
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Gemäß § 19 Abs. 2 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (das SchVG) wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der nachfolgenden von der Schuldnerin begebenen Inhaberschuldverschreibungen (die Anleihegläubiger):
betreffend die bis zu
EUR 7.000.000,00
festverzinsliche Schuldverschreibung der Smart Energy Management GmbH
fällig am 15.06.2024
ISIN DE000A289DD7 / WKN A289DD
(insgesamt die Schuldverschreibungen 2020),
eingeteilt in auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00 (jeweils eine Schuldverschreibung und zusammen die Schuldverschreibungen)

einberufen und der Termin bestimmt auf

Mittwoch, den 28.09.2022, um 09:00 Uhr (MESZ), Einlass: 08:45 Uhr
Amtsgericht München Insolvenzgericht -, Saal 101,
Infanteriestraße 5, 80797 München.

I. Hintergrund der Gläubigerversammlung
Für die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2020 wurde bisher kein gemeinsamer Vertreter bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin ist das Insolvenzgericht nach § 19 Abs. 2 SchVG verpflichtet, eine Gläubigerversammlung unter dem Vorsitz der zuständigen Referatsrichterin, die insoweit die Anordnung des Termins wie dessen Durchführung an sich zieht, zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einzuberufen. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass § 19 SchVG auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Anleihebedingungen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nicht vorsehen. Die Anwendung des § 19 Abs. 2 SchVG ergibt sich letztlich auch aus der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG. Demnach handelt es sich bei dieser Vorschrift um eine insolvenzrechtliche Regelung.
Als gemeinsamer Vertreter kann jede natürliche und juristische Person gewählt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat (§ 7 SchVG).
Nach der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters wünschenswert. Die Anleihegläubiger sind jedoch nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
An der Abstimmung der Gläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil (§ 6 SchVG).
Die Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung richtet sich nicht nach § 15 SchVG, sondern nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, so dass kein Quorum für die Beschlussfähigkeit erforderlich ist. Vielmehr ist ausreichend, dass ein stimmberechtigter Anleihegläubiger anwesend ist. Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs 2 InsO die einfache Stimmmehrheit.
Ein Kandidat für das Amt des gemeinsamen Vertreters hat sich bisher nicht bei Gericht gemeldet oder beworben.

II. Tagesordnung
Der Termin dient der Erörterung und Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2020. Die Tagesordnung der Anleihegläubigerversammlung sieht folgende Punkt vor:

Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2020, die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und dessen Haftung

III. Hinweise / Erläuterungen
1. Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise
1.1. Die Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich.
1.2.
Die Berechtigung zur Teilnahme der Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von einer vorherigen Anmeldung ab.
1.3.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen 2020 nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen spätestens bis zum Einlass zur Gläubigerversammlung nachweist.
1.4.
An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen der Schuldverschreibungen 2020 der Smart Energy Management GmbH teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100.000,00 gewährt eine Stimme.
1.5.
Anleihegläubiger müssen ihre Teilnahme- und Stimmrechte bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen 2020 nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer III. 1.5.1 (der Besondere Nachweis) sowie ein Sperrvermerk nach Ziffer III. 1.5.2. (der Sperrvermerk) vorzulegen.
1.5.1. Besonderer Nachweis
Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibungen an den Schuldverschreibungen 2020 der Smart Energy Management GmbH angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
1.5.2. Sperrvermerk
Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen 2020 mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises bis zum Ende der Gläubigerversammlung am 28.09.2022 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.
Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen.
Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht spätestens bis zum Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform (§ 126b BGB) vorgelegt haben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Teilnahme- und Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.
1.6.
Die Teilnahme setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres) voraus.
1.7.
Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, haben, zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk, ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung beizubringen.
1.8.
Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde).

2. Vertretung durch Bevollmächtigte
2.1.
Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen.
2.2.
Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB und sind zu den Gerichtsakten zu reichen.
2.3.
Die Vollmachtserteilung ist bei Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten ist ferner spätestens bis zum Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis und der Sperrvermerk des Vollmachtgebers (s. Ziffer III. 1.5.1 und III 1.5.2.) vorzulegen.

3. Beschlussfähigkeit und Rechtsfolge des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses
3.1.
Die Anleihegläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist.
3.2.
Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.
3.3.
Soweit der gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger berechtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger grundsätzlich zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt.
3.4.
Über seine Tätigkeit hat der gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
3.5.
Ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger ist gemäß § 19 Absatz 3 SchVG allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht er die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Wenn ein gemeinsamer Vertreter bestellt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger also nicht mehr befugt, individuell ihre Rechte im eröffneten Insolvenzverfahren geltend zu machen.

4. Unterlagen
Vom Tag der Einberufung an bis zum Tage der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Schuldnerin (https://gc-ag.org/SmartEnergyManagement.htm) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- diese Einladung zur Gläubigerversammlung mit den darin enthaltenden Bedingungen für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts;
- ein Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk;
- ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte.
Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.
Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist zudem unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

5. Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht / Hinweise
5.1.
Die Gläubigerversammlung wird unter Leitung des Insolvenzgerichtsgerichts in deutscher Sprache abgehalten. Die Versammlungsleitung übernimmt die Insolvenzrichterin.
5.2.
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der vor Ort durchzuführenden Sicherheitskontrollen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Um rechtzeitiges Erscheinen mindestens 45 Minuten vor Versammlungsbeginn wird daher gebeten. Die jeweils geltenden gesetzlichen Corona-Maßnahmen sind zu beachten. Es ist beim Einlass und während der Gläubigerversammlung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsbeschränkungen sind von jedem Teilnehmer zu wahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht München Insolvenzgericht 01.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 236182 HRB 236182: Smart Energy Management GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolf, Frank, München, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit…
HRB 236182: Smart Energy Management GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolf, Frank, München, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Enzinger, Kathrin, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX; Faul-Seebauer, Markus, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 236182 HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Sa…
HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Smart Energy Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Smart Energy GmbH & Co. KGaA, die Produktion, Speicherung und Vertrieb von Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte oder Maßnahmen, insbesondere Erwerb, Errichtung und/oder Betrieb geeigneter Anlagen, Erbringen kaufmännischer, technischer und sonstiger Dienstleistungen, Vornahme sämtlicher Handlungen im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Strom sowie Aufbau geeigneter Verbrauchsstrukturen und Erwerb, Halten und Verwaltung von geeigneten Unternehmensbeteiligungen zum Gegenstand hat.
Veränderungen
HRB 236182 HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lanzl, Günter, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Elsenmüller, Sophie, München, *XX…
HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lanzl, Günter, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Elsenmüller, Sophie, München, *XX.XX.XXXX; Poschenrieder, Nepomuk, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Enzinger, Kathrin, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX; Faul-Seebauer, Markus, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 236182 HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Bestellt: Geschäftsführer: Lanzl, Günter, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im e…
HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Bestellt: Geschäftsführer: Lanzl, Günter, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 236182 HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.9.2017. Geschäftsanschrift: Zirkus-Krone-Straße 10, 803…
HRB 236182: Green City Crowd 01 GmbH, München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.9.2017. Geschäftsanschrift: Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Weiterveräußerung von Projektgesellschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien und/oder Gewährung von Darlehen an diese Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mühlhaus, Jens, München, *XX.XX.XXXX; Wolf, Frank, München, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Elsenmüller, Sophie, München, *XX.XX.XXXX; Poschenrieder, Nepomuk, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.