HRB 552
SLG - Ingenieurtechnik GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Chemnitz
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Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Sächsische Landesgewerbeförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Chemnitz
- Sächsische Landesgewerbeförderungsgesellschaft mbH Chemnitz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 207 IN 723/22 · SLG - Ingenieurtechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 207 IN 723/22
- Wirksam am
- 06.07.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 552
Aktenzeichen: 207 IN 723/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SLG - Ingenieurtechnik GmbH, vertr.d.d. GF Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 552
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Viertel
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 13.08.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, einen Vergleich mit der eldyn Elektromaschinenbau GmbH über die von der Schuldnerin auf dem Grundstück der Vermieterin errichtete Leichtbauhalle gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages zugunsten der Masse in Höhe von 35.700,00 Euro brutto zu schließen. Der Vermieterin und der Grundstückseigentümerin bleibt nachgelassen, diesen Betrag in 36-monatlichen Raten, beginnend ab dem 15.09.2026 zu je 991,67 Euro zu bezahlen.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 205 IN 723/22 · SLG - Ingenieurtechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 723/22
- Wirksam am
- 25.11.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 552
Aktenzeichen: 205 IN 723/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SLG - Ingenieurtechnik GmbH, vertr.d.d. GF Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 552
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Viertel
ergeht am 25.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 11.12.2025
09:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, einen Vergleich über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche mit der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen, Sachsen-Anhalt- und Thüringen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 75.000,00 € zu schließen.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 552 HRB 552: SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Viertel, Daniel, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.07.2022, AZ: 205 IN 723/22, ist das …
Forderungsprüfung 205 IN 723/22 · SLG - Ingenieurtechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 723/22
- Wirksam am
- 01.07.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 552
Aktenzeichen: 205 IN 723/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SLG - Ingenieurtechnik GmbH, vertr.d.d. GF Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 552
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Viertel
ergeht am 01.07.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Konstruktion und Herstellung von Sondermaschinen u.a.) wird am 01.07.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.08.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 28.09.2022
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 552 HRB 552: SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 06.05.2022, AZ: 205 IN 723/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt …
Insolvenzbekanntmachung 205 IN 723/22 · SLG - Ingenieurtechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 723/22
- Wirksam am
- 06.05.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 552
Aktenzeichen: 205 IN 723/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SLG - Ingenieurtechnik GmbH, vertr.d.d. GF Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 552
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Viertel
ergeht am 06.05.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 06.05.2022 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.
10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 552 HRB 552: SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Prokura erloschen: Pöllmann, Thomas, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. geändert, nun Einzelprokura: Viertel, Daniel, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 552 HRB 552: SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pöllmann, Thomas, Chemnitz, *XX.XX.XXXX; Vi…
HRB 552 HRB 552: SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 112,44 EUR …
HRB 552 SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förster, Gerd, Röhrsdorf, *XX.XX.XXXX; Förster, Katja, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführe…
HRB 552 SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förster, Gerd, Röhrsdorf, *XX.XX.XXXX; Förster, Katja, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführe…
HRB 552 SLG - Ingenieurtechnik GmbH, Chemnitz, Beckerstraße 7/9, 09120 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Förster, Katja, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
HRB 552 Sächsische Landesgewerbeförderungsgesellschaft mbH, Chemnitz (Beckerstraße 7 - 9, 09120 Chemnitz). Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesonde…
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