HRA 5828

SKIV GmbH & Co. KG

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Brakerstraße 26, 46238 Bottrop

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bottrop
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
29.09.2025
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

SKIV Verwaltungs GmbH

Bottrop

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kommanditist(in)

Stefan Krüger

Bottrop

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 165 IN 111/25 · SKIV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 111/25
Wirksam am
09.10.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRA 5828
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 111/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen SKIV Verwaltungs GmbH, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Krüger, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop

ist am 08.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

165 IN 111/25
Amtsgericht Essen, 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 165 IN 111/25 · SKIV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 111/25
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRA 5828
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 111/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15530 eingetragenen SKIV Verwaltungs GmbH, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Krüger, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19.09.2025, um 13:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 165 IN 111/25 und 165 IN 54/25 und 165 IN 86/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 24.11.2025.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):

-Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Grundbesitz aus freier Hand bestmöglich zu veräußern.

-Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen ganz oder teilweise an eine nahestehende Person zu veräußern.

-Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einzustellen, soweit eine Veräußerung nicht gelingt.

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

165 IN 111/25
Essen, 19.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 165 IN 54/25 · SKIV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 54/25
Wirksam am
14.07.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRA 5828
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 54/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15530 eingetragenen SKIV Verwaltungs GmbH, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Krüger, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop,

ist am 14.07.2025, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 54/25
Amtsgericht Essen, 14.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 5828 HRA 5828: SKIV GmbH & Co. KG, Bottrop, Brakerstraße 26, 46238 Bottrop. (Erwerb und das Verwalten von Vermögen und die Durchführung der Bürotätigkeiten für eine Spedition und die Durchführung aller damit zusa…
HRA 5828: SKIV GmbH & Co. KG, Bottrop, Brakerstraße 26, 46238 Bottrop. (Erwerb und das Verwalten von Vermögen und die Durchführung der Bürotätigkeiten für eine Spedition und die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftzweck fördernden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brakerstraße 26, 46238 Bottrop. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SKIV Verwaltungs GmbH, Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15530), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.